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Mord

Mord ist die vorsätzliche Tötung eines Menschen unter besonders verwerflichen Umständen, die mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft wird.

Definition

Mord nach § 211 StGB ist das schwerste Tötungsdelikt im deutschen Strafrecht und wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe geahndet. Als Mörder gilt, wer einen Menschen aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen tötet. Ebenso liegt Mord vor, wenn die Tötung heimtückisch, grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln erfolgt oder bezweckt, eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken.

Die Mordmerkmale unterteilen sich in drei Gruppen: täterbezogene Merkmale der ersten Gruppe (niedrige Beweggründe wie Habgier, Mordlust), tatbezogene Merkmale der zweiten Gruppe (Heimtücke, Grausamkeit, gemeingefährliche Mittel) und täterbezogene Merkmale der dritten Gruppe (Ermöglichungs- und Verdeckungsabsicht). Das Verhältnis zum Totschlag (§ 212 StGB) ist umstritten: Während die Rechtsprechung beide als selbstständige Tatbestände ansieht, betrachtet die herrschende Lehre den Mord als Qualifikation des Totschlags.

Mord verjährt nicht, was die besondere Schwere dieser Straftat unterstreicht. Die Strafverfolgung liegt bei der Staatsanwaltschaft, die alle objektiven und subjektiven Tatbestandsmerkmale nachweisen muss. Rechtfertigungs- oder Entschuldigungsgründe wie Notwehr oder verminderte Schuldfähigkeit können trotz Vorliegens der Mordmerkmale eine Verurteilung ausschließen oder zur Strafmilderung führen.

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