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Obduktion

Die Obduktion ist die Öffnung einer Leiche durch einen Sachverständigen zur Feststellung von Todesursache, Todesart und für die Aufklärung wesentlichen Umständen. Sie wird insbesondere bei nicht natürlichen, ungeklärten oder gewaltsamen Todesfällen im Rahmen von Ermittlungsverfahren durchgeführt.

Definition

Die gerichtliche Obduktion (auch Leichenöffnung oder rechtsmedizinische Sektion genannt) erfolgt im Rahmen strafrechtlicher Ermittlungsverfahren, wenn Anhaltspunkte für einen nicht natürlichen Tod vorliegen oder die Leiche einer unbekannten Person gefunden wird. Die Anordnung erfolgt durch den Richter oder in Eilfällen durch die Staatsanwaltschaft. Die Leichenöffnung wird von zwei Ärzten vorgenommen, wobei einer Gerichtsarzt oder Leiter eines öffentlichen gerichtsmedizinischen oder pathologischen Instituts sein muss.

Die Obduktion erstreckt sich auf die Öffnung der Kopf-, Brust- und Bauchhöhle, soweit der Zustand der Leiche dies gestattet. Ziel ist die Feststellung der unmittelbaren Todesursache, des Grundleidens sowie die detaillierte Erfassung von Verletzungsbefunden zur Rekonstruktion des Sterbevorgangs. Die Ergebnisse dienen als wichtiges Beweismittel im Strafverfahren und können entscheidend für die Aufklärung von Tötungsdelikten oder anderen Straftaten sein.

Von der gerichtlichen Obduktion zu unterscheiden sind die klinisch-pathologische Sektion in Krankenhäusern (mit Einwilligung), die zweite Leichenschau vor Feuerbestattungen sowie Obduktionen im Auftrag von Versicherungen oder Angehörigen. Nach Abschluss der rechtsmedizinischen Untersuchung gibt die Staatsanwaltschaft den Leichnam zur Bestattung frei.

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autopsy

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