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Oberlandesgericht

Das Oberlandesgericht (OLG) ist in Deutschland die zweite Instanz der ordentlichen Gerichtsbarkeit und entscheidet über Berufungen und Beschwerden gegen Urteile der Landgerichte in Zivil- und Strafsachen.

Definition

Das Oberlandesgericht ist ein überregionales Gericht, das in der deutschen Gerichtshierarchie zwischen den Landgerichten und dem Bundesgerichtshof angesiedelt ist. In Deutschland gibt es insgesamt 24 Oberlandesgerichte, die jeweils für einen bestimmten Bezirk zuständig sind. Zu den bekanntesten zählen das OLG München, das OLG Frankfurt am Main, das OLG Köln und das Kammergericht Berlin, das die Funktion eines Oberlandesgerichts für Berlin übernimmt.

In Strafsachen ist das Oberlandesgericht hauptsächlich als Berufungsinstanz gegen Urteile der Landgerichte tätig. Es überprüft sowohl die rechtliche als auch die tatsächliche Würdigung des Falles und kann das angefochtene Urteil bestätigen, abändern oder aufheben. Darüber hinaus fungiert das OLG in bestimmten Fällen als erstinstanzliches Gericht, insbesondere bei Staatsschutzdelikten wie Hochverrat oder bei Verfahren gegen Richter und Staatsanwälte. In der öffentlichen Wahrnehmung erlangen vor allem spektakuläre Revisionsverfahren in Mordfällen oder Wirtschaftsstrafsachen mediale Aufmerksamkeit, bei denen das Oberlandesgericht über die Rechtmäßigkeit erstinstanzlicher Urteile entscheidet.

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