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Online-Durchsuchung
Die Online-Durchsuchung ist ein verdeckter staatlicher Eingriff in informationstechnische Systeme zur Erhebung digitaler Beweismittel im Strafverfahren.

Definition
Die Online-Durchsuchung bezeichnet den heimlichen Zugriff staatlicher Stellen auf fremde informationstechnische Systeme mittels spezieller Software, um gespeicherte Daten zu erheben und auszuwerten. Rechtsgrundlage im Strafverfahren ist § 100b StPO, der die materiellen Voraussetzungen regelt. Die Maßnahme darf nur bei Verdacht einer in § 100b Abs. 2 StPO aufgeführten besonders schweren Katalogstraftat angeordnet werden, etwa Terrorismus, Mord oder schwere Bandenkriminalität.
Die verfahrensrechtlichen Anforderungen sind in § 100e StPO geregelt: Die Anordnung erfordert einen Antrag der Staatsanwaltschaft und erfolgt durch die Staatsschutzkammer des Landgerichts. Der Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung ist in § 100d StPO normiert – Erkenntnisse aus diesem Bereich dürfen nicht verwertet werden. Die Online-Durchsuchung gilt als eingriffsintensivste Ermittlungsmaßnahme der StPO, da sie umfassende Einblicke in alle auf einem Gerät gespeicherten Daten ermöglicht.
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