Organisation

Polizeibehörde für interne Ermittlungen

In Deutschland existiert keine zentrale unabhängige Beschwerdestelle für Polizeiangelegenheiten. Ermittlungen gegen Polizeibeamte werden in der Regel durch interne Dienststellen oder die Staatsanwaltschaft durchgeführt.

Definition

Anders als in Dänemark oder anderen Ländern gibt es in Deutschland keine bundesweite unabhängige Polizeiklagemyndigkeit. Beschwerden über Polizeibeamte werden zunächst durch vorgesetzte Dienststellen bearbeitet. Bei Verdacht auf Straftaten ermittelt die zuständige Staatsanwaltschaft, oft unter Hinzuziehung spezialisierter Abteilungen oder Polizeidienststellen aus anderen Regionen.

In einigen Bundesländern existieren spezielle Ermittlungsgruppen innerhalb der Polizei für Vorwürfe gegen eigene Beamte. Die Staatsanwaltschaft hat die Aufsicht über polizeiliche Ermittlungen und kann auch selbst ermitteln. Kritiker fordern seit Jahren die Einrichtung unabhängiger Beschwerdestellen nach internationalem Vorbild, da die derzeitige Praxis den Anschein mangelnder Unabhängigkeit erwecken kann.

Bürger können Dienstaufsichtsbeschwerden bei der zuständigen Polizeibehörde einreichen oder bei Verdacht auf Straftaten direkt Strafanzeige erstatten. Einige Bundesländer haben Polizeibeauftragte oder Ombudspersonen eingerichtet, deren Befugnisse jedoch begrenzt sind und keine eigenständigen Ermittlungskompetenzen umfassen.

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politiklagemyndighed

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