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Polizeiliche Ermittlungen

Die polizeilichen Ermittlungen umfassen die systematische Erforschung von Straftaten durch Polizeibehörden, einschließlich Beweissicherung, Zeugenbefragungen und Identifizierung von Tatverdächtigen.

Definition

Polizeiliche Ermittlungen bezeichnen das Vorgehen der Behörden und Beamten des Polizeidienstes zur Aufklärung von Straftaten gemäß § 163 StPO. Die Polizei ist gesetzlich verpflichtet, Straftaten zu erforschen und alle unaufschiebbaren Maßnahmen zu treffen, um die Verdunkelung der Sache zu verhindern. Zu diesem Zweck dürfen Ermittlungspersonen Auskünfte von Behörden einholen, Beweise sichern, Zeugen vernehmen und Spuren am Tatort sichern.

Im deutschen Strafprozessrecht führt die Staatsanwaltschaft das Ermittlungsverfahren als »Herrin des Verfahrens«, während die Polizei als ihr Ermittlungsorgan handelt. Die Polizei übermittelt ihre Ermittlungsergebnisse ohne Verzug an die Staatsanwaltschaft, die anschließend über die Einleitung weiterer Verfahrensschritte entscheidet – etwa Anklageerhebung oder Einstellung des Verfahrens. Richterliche Genehmigungen sind für bestimmte eingriffsintensive Maßnahmen wie Durchsuchungen oder Telekommunikationsüberwachung erforderlich.

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