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Rockergruppierungen
Rockergruppierungen sind organisierte kriminelle Vereinigungen wie Motorradclubs und Banden, die schwere Straftaten mit Gewinnerzielungsabsicht begehen.

Definition
Rockergruppierungen bezeichnen im deutschen Strafrecht organisierte Zusammenschlüsse von Personen, die unter dem Deckmantel von Motorradclubs oder bandenmäßigen Strukturen systematisch Straftaten begehen. Diese Gruppierungen zeichnen sich durch eine hierarchische Organisation, gemeinsame Symbole und Kennzeichen sowie ein abgeschottetes Milieu aus. Die kriminellen Aktivitäten umfassen typischerweise Drogenhandel, Schutzgelderpressung, illegales Glücksspiel, Waffenhandel und Gewalttaten. Der Fokus liegt dabei auf der Erwirtschaftung illegaler Profite und der Kontrolle bestimmter Territorien oder Geschäftsfelder.
Die strafrechtliche Verfolgung von Rockergruppierungen erfolgt in Deutschland häufig über die Bildung krimineller Vereinigungen gemäß § 129 StGB oder bei besonders schweren Fällen als kriminelle Vereinigung nach § 129 GB. Daneben können Rockerclubs auch nach dem Vereinsgesetz verboten werden, wenn ihre Zwecke oder ihre Tätigkeit den Strafgesetzen zuwiderlaufen oder sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung richten. In den letzten Jahren haben deutsche Behörden mehrere prominente Rockerclubs verboten, darunter Bandidos-Chapter und Hells Angels-Charter. Die Mitgliedschaft in solchen Vereinigungen sowie das Tragen ihrer Symbole kann nach einem Verbot strafbar sein.
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