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Rockerkrimnalität

Organisierte Kriminalität, die von Rockergruppierungen (insbesondere Outlaw Motorcycle Gangs) begangen wird und sich durch Gewaltdelikte, Drogenhandel und hohe Gewaltbereitschaft auszeichnet.

Definition

Rockerkriminalität bezeichnet in der deutschen Kriminalpolitik und Strafverfolgungspraxis kriminelle Handlungen, die im Kontext von Motorradclubs und Rockergruppierungen verübt werden. Typischerweise umfasst dies Gewaltdelikte wie gefährliche Körperverletzung, Totschlag und Mord, Betäubungsmitteldelikte, Schutzgelderpressung, illegaler Waffenbesitz sowie organisierte Kriminalität im Sinne der §§ 129, 129a StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen). Die Besonderheit liegt in der gruppendynamischen Struktur und der ausgeprägten Gewaltbereitschaft, die sich oft in sogenannten »Rockerkriegen« zwischen rivalisierenden Clubs manifestiert.

Die Strafverfolgungsbehörden behandeln Rockerkriminalität als Phänomen der Organisierten Kriminalität und setzen besondere Ermittlungsmethoden ein, darunter Telekommunikationsüberwachung, verdeckte Ermittler und Observation. Rechtlich wird dabei häufig auf die Bildung krimineller Vereinigungen nach § 129 StGB zurückgegriffen, wobei nicht die Mitgliedschaft im Rockerclub selbst strafbar ist, sondern die Beteiligung an einer auf Dauer angelegten Vereinigung zur Begehung von Straftaten. Präventiv werden auch vereinsrechtliche Verbote nach dem Vereinsgesetz geprüft, wie etwa die Verbote verschiedener Chapter der Hells Angels und Bandidos in mehreren Bundesländern zeigen.

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