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Rückfälligkeit
Rückfälligkeit bezeichnet die erneute Begehung von Straftaten nach einer vorherigen strafrechtlichen Verurteilung oder Sanktion. Sie ist ein zentraler Indikator für die Wirksamkeit von Resozialisierungsmaßnahmen im Strafvollzug.

Definition
Rückfälligkeit (auch Rezidivismus oder Legalbewährung im negativen Sinne) meint die Wiederkehr kriminellen Verhaltens nach einer strafrechtlichen Reaktion. Im deutschen Strafrecht spielt die Rückfallproblematik insbesondere bei der Strafzumessung eine wichtige Rolle: Gemäß § 46 Absatz 2 StGB sind das Vorleben und die persönlichen Verhältnisse des Täters bei der Strafzumessung zu berücksichtigen. Mehrfache Vorstrafen können strafschärfend wirken, da sie auf eine verfestigte kriminelle Neigung oder ein erhöhtes Unwerturteil hindeuten können.
Das Bundeszentralregister erfasst alle strafrechtlichen Verurteilungen und ermöglicht so eine vollständige Dokumentation der kriminellen Vorgeschichte. Bei schweren Rückfalltaten kennt das Strafgesetzbuch besondere Rechtsfolgen: Die Sicherungsverwahrung nach § 66 StGB kann angeordnet werden, wenn jemand zu mindestens zwei Jahren Freiheitsstrafe verurteilt wird und bereits zweimal wegen vorsätzlicher Straftaten zu mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe verurteilt wurde, sofern eine Gesamtwürdigung eine Gefahr für die Allgemeinheit ergibt.
Die Rückfallquote ist zugleich ein kriminalpolitisches Evaluationskriterium: Sie misst, inwieweit Strafvollzug, Bewährungshilfe und andere Maßnahmen das in § 2 Satz 1 Strafvollzugsgesetz verankerte Ziel erreichen, den Gefangenen zu befähigen, künftig in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten zu führen. Rückfallstatistiken zeigen, dass in Deutschland etwa ein Drittel der Verurteilten innerhalb von drei Jahren erneut straffällig wird, wobei die Quote je nach Deliktart, Sanktionsform und Tätermerkmalen erheblich variiert.
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