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Sachverständiger
Eine Person mit besonderem Fachwissen, die dem Gericht durch ein Gutachten hilft, komplexe oder technische Fragen im Strafverfahren zu beurteilen.

Definition
Ein Sachverständiger ist eine Person, die aufgrund besonderer Sachkunde, Ausbildung oder Erfahrung qualifiziert ist, dem Gericht Fachwissen zu vermitteln, das außerhalb der allgemeinen Kenntnis liegt. Im Unterschied zum Zeugen, der nur über selbst wahrgenommene Tatsachen berichtet, darf der Sachverständige fachliche Schlussfolgerungen und Bewertungen abgeben.
Im deutschen Strafverfahren sind Sachverständige in den §§ 72–93 StPO geregelt. Die Auswahl trifft nach § 73 StPO der Richter, wobei öffentlich bestellte Sachverständige bevorzugt werden. Nach § 72 StPO gelten für Sachverständige grundsätzlich die Vorschriften über Zeugen entsprechend. Vom Sachverständigen zu unterscheiden ist der sachverständige Zeuge (§ 85 StPO).
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