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Schockierende Straftat
Ein journalistischer und umgangssprachlicher Begriff für besonders grausame oder unmenschliche Verbrechen, ohne eigenständige rechtliche Definition im deutschen Strafrecht.

Definition
»Schockierende Straftat« bezeichnet in Medien und Alltagssprache Verbrechen von außergewöhnlicher Grausamkeit oder moralischer Verwerflichkeit, die in der Öffentlichkeit Entsetzen hervorrufen. Im deutschen Strafgesetzbuch (StGB) existiert jedoch keine gesetzlich einheitliche Definition dieses Begriffs. Auch der verwandte Ausdruck »Kapitalverbrechen« wird heute nur noch umgangssprachlich verwendet und hat keine rechtswissenschaftliche Bedeutung.
Das deutsche Strafrecht unterscheidet stattdessen systematisch zwischen Verbrechen und Vergehen gemäß § 12 StGB. Verbrechen sind rechtswidrige Taten, die im Mindestmaß mit einer Freiheitsstrafe von einem Jahr oder darüber bedroht sind – etwa Mord, Totschlag oder Vergewaltigung. Schwere Straftaten werden vor dem Schwurgericht verhandelt und können mit lebenslanger Freiheitsstrafe sowie Sicherungsverwahrung sanktioniert werden. Die Einordnung der Tatschwere erfolgt somit nicht anhand emotionaler Wertungen wie »schockierend«, sondern anhand des gesetzlichen Strafrahmens und der verletzten Rechtsgüter.
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