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Schulgewalt

Schulgewalt bezeichnet Gewalt, Drohungen oder andere Formen physischer und psychischer Aggression im schulischen Kontext, typischerweise zwischen Schülern untereinander oder gegenüber Lehrkräften und anderem Schulpersonal.

Definition

Schulgewalt umfasst ein breites Spektrum von Verhaltensweisen, die von verbalen Beleidigungen und Bedrohungen über Cybermobbing bis hin zu schweren Körperverletzungen reichen. Rechtlich werden solche Handlungen nach dem allgemeinen Strafrecht beurteilt: Körperliche Übergriffe können als Körperverletzung gemäß §§ 223 ff. StGB verfolgt werden, während Drohungen den Tatbestand der Bedrohung nach § 241 StGB erfüllen können. Bei minderjährigen Tätern greift zusätzlich das Jugendstrafrecht nach dem Jugendgerichtsgesetz (JGG), das einen erzieherischen Ansatz verfolgt.

Schulen haben aufgrund ihrer Fürsorgepflicht die Aufgabe, präventive Maßnahmen gegen Gewalt zu ergreifen und ein sicheres Lernumfeld zu schaffen. Dies umfasst Gewaltpräventionsprogramme, Konfliktmediationsangebote und klare Schulordnungen mit Konsequenzen bei Verstößen. Neben strafrechtlichen Sanktionen können schulrechtliche Ordnungsmaßnahmen wie Schulverweise oder Unterrichtsausschluss verhängt werden. Bei schwerwiegenden Vorfällen sind Schulen verpflichtet, die Polizei einzuschalten und gegebenenfalls Strafanzeige zu erstatten.

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