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Schwere Kindesmisshandlung
Schwere Kindesmisshandlung bezeichnet im deutschen Strafrecht die qualifizierte Form der Misshandlung von Schutzbefohlenen unter achtzehn Jahren mit besonders gravierenden Tatfolgen.
Definition
Schwere Kindesmisshandlung liegt vor, wenn eine Person unter achtzehn Jahren, die der Fürsorge oder Obhut des Täters untersteht, gequält, roh misshandelt oder durch böswillige Vernachlässigung an der Gesundheit geschädigt wird und dadurch in die Gefahr des Todes, einer schweren Gesundheitsschädigung oder einer erheblichen Schädigung der körperlichen oder seelischen Entwicklung gebracht wird. Der Straftatbestand erfasst sowohl körperliche als auch seelische Misshandlungen sowie Vernachlässigungshandlungen, sofern ein besonderes Fürsorgeverhältnis zwischen Täter und Opfer besteht.
Die einfache Misshandlung von Schutzbefohlenen nach § 225 Abs. 1 StGB wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft. In besonders schweren Fällen nach § 225 Abs. 3 StGB, wenn das Kind durch die Tat in die Gefahr des Todes oder einer schweren Gesundheitsschädigung gebracht wird, beträgt die Mindeststrafe ein Jahr Freiheitsstrafe. Das Gesetz schützt damit besonders vulnerable Personen, die aufgrund ihres Alters oder ihrer Abhängigkeit auf den Schutz und die Fürsorge anderer angewiesen sind. Die Strafverfolgung erfolgt von Amts wegen als Offizialdelikt, wobei die Dunkelziffer aufgrund der familiären Tatkonstellation als hoch eingeschätzt wird.
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