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Ungelöste Tötungsdelikte in Europa
Tötungsdelikte in europäischen Ländern, die nicht durch Strafverfolgung oder rechtskräftige Verurteilung aufgeklärt wurden und häufig Gegenstand fortlaufender Ermittlungen bleiben.

Definition
Ungelöste Tötungsdelikte in Europa bezeichnen Mordfälle und Totschlagsfälle, bei denen trotz polizeilicher und staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen keine Anklageerhebung oder Verurteilung erfolgte. Diese sogenannten Cold Cases unterliegen in Deutschland grundsätzlich keiner Verjährung, da Mord gemäß § 211 StGB mit lebenslanger Freiheitsstrafe bedroht ist und schwere Tötungsdelikte nach § 78 Abs. 2 StGB nicht verjähren. Die Ermittlungsbehörden können daher auch Jahre oder Jahrzehnte nach der Tat neue Spuren verfolgen und moderne forensische Methoden wie DNA-Analysen einsetzen.
Grenzüberschreitende ungelöste Tötungsdelikte werden häufig durch internationale Kooperationsmechanismen bearbeitet. Europol koordiniert länderübergreifende Ermittlungen und unterhält spezialisierte Datenbanken für ungelöste Gewaltverbrechen. Nationale Cold-Case-Einheiten, wie sie in Deutschland bei verschiedenen Landeskriminalämtern existieren, arbeiten eng mit ausländischen Partnerbehörden zusammen, insbesondere wenn Verdächtige oder Opfer grenzüberschreitende Bezüge aufweisen. Die Europäische Ermittlungsanordnung ermöglicht dabei die gegenseitige Rechtshilfe bei der Beweiserhebung in anderen Mitgliedstaaten.
