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Verhaltensanalyse

Systematische Untersuchung menschlichen Verhaltens im kriminalistischen Kontext zur Aufklärung von Straftaten und zur Erstellung von Täterprofilen.

Definition

Die Verhaltensanalyse ist ein kriminalistisches Instrument, das zur Aufklärung von Straftaten eingesetzt wird, indem Verhaltensmuster, Motive und Risikofaktoren von Tätern wissenschaftlich untersucht werden. Im deutschen Strafverfahren wird die Verhaltensanalyse insbesondere bei Serientaten, Sexual- und Tötungsdelikten angewandt, um operative Fallanalysen zu erstellen und Ermittlungsansätze zu entwickeln. Die Methode basiert auf der Auswertung von Tatortbefunden, Opfermerkmalen und bekannten Verhaltensmustern aus vergleichbaren Fällen.

In der deutschen Strafrechtspraxis wird die Verhaltensanalyse vor allem vom Bundeskriminalamt (BKA) und spezialisierten Dienststellen der Landeskriminalämter durchgeführt. Die Operativen Fallanalysen (OFA) dienen dazu, Ermittlungsbehörden durch psychologisch-kriminologische Expertise zu unterstützen, etwa bei der Eingrenzung des Täterkreises oder der Prognose weiterer Taten. Rechtlich ist die Verhaltensanalyse als Ermittlungsmaßnahme im Rahmen der allgemeinen Befugnisse der Strafverfolgungsbehörden zulässig, bedarf jedoch bei der Verwendung personenbezogener Daten der Beachtung datenschutzrechtlicher Vorschriften.

Die Ergebnisse einer Verhaltensanalyse haben als kriminalistische Arbeitshypothese grundsätzlich keinen unmittelbaren Beweiswert im Strafprozess. Sie können jedoch die Ermittlungsrichtung beeinflussen und zur Generierung von Beweismitteln beitragen. Bei der Erstellung von Gutachten durch forensisch-psychologische Sachverständige im Rahmen der Schuldfähigkeitsprüfung oder Gefährlichkeitsprognose fließen verhaltensanalytische Erkenntnisse ein, wobei hier die strengen Anforderungen an die Sachverständigenbeweisführung nach der Strafprozessordnung gelten.

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