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Verkehrsunfall
Ein plötzliches, ungewolltes Ereignis im Straßenverkehr, bei dem ein Fahrzeug beteiligt ist und das zu einem Personen- oder Sachschaden führt.

Definition
Ein Verkehrsunfall ist ein plötzliches Ereignis im Straßenverkehr, das mit den typischen Gefahren des Straßenverkehrs in ursächlichem Zusammenhang steht und zu einem nicht völlig belanglosen Sach- oder Personenschaden führt. Der Begriff »Autounfall« ist keine eigenständige juristische Kategorie, sondern eine umgangssprachliche Bezeichnung für einen Verkehrsunfall unter Beteiligung eines Kraftfahrzeugs.
Die Pflichten nach einem Verkehrsunfall sind in § 34 StVO geregelt. Danach müssen Unfallbeteiligte unverzüglich anhalten, den Verkehr sichern, sich über die Unfallfolgen vergewissern, Verletzten helfen und ihre Personalien sowie Versicherungsdaten angeben. Beteiligt an einem Verkehrsunfall ist gemäß § 34 Abs. 2 StVO jede Person, deren Verhalten nach den Umständen zum Unfall beigetragen haben kann.
Im Strafrecht ist insbesondere § 142 StGB relevant, der das unerlaubte Entfernen vom Unfallort unter Strafe stellt. Daneben können bei Verkehrsunfällen weitere Straftatbestände wie fahrlässige Körperverletzung (§ 229 StGB) oder fahrlässige Tötung (§ 222 StGB) in Betracht kommen. Die zivilrechtliche Schadensregulierung erfolgt nach dem Straßenverkehrsgesetz (§§ 7, 18 StVG) und dem BGB.
