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Zeugenaussage

Die Aussage einer Person über selbst wahrgenommene Tatsachen, abgegeben vor Gericht oder den Ermittlungsbehörden im Rahmen eines Strafverfahrens.

Definition

Die Zeugenaussage ist die Erklärung einer Person über Tatsachen, die sie selbst wahrgenommen hat, im Rahmen eines Straf- oder anderen Gerichtsverfahrens. Sie wird in der Regel mündlich vor Gericht abgegeben. Der Zeuge ist zur Wahrheit verpflichtet; eine falsche uneidliche Aussage (§ 153 StGB) oder ein Meineid (§ 154 StGB) sind strafbar.

Die Rechte und Pflichten von Zeugen sind in den §§ 48–71 StPO geregelt. Dazu gehören die Pflicht zum Erscheinen und zur Aussage (§ 48 StPO) sowie Zeugnisverweigerungsrechte aus persönlichen (§ 52 StPO) oder beruflichen Gründen (§§ 53, 53a StPO), etwa für Geistliche, Anwälte, Ärzte oder Journalisten.

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