5150 Gang

Die 5150 Gang ist eine gewaltbereite Straßengang aus Riverside, Kalifornien, die ab 2003 durch Überfälle, Schießereien und Morde bekannt wurde.

Die 5150 Gang, auch als »5150 Mexican Royalty« bezeichnet, ist eine kriminelle Straßenorganisation aus dem La Sierra-Viertel in Riverside, Kalifornien. Die Gang kam erstmals um 2003 ins Visier der Polizei und etablierte sich als äußerst gewalttätige Gruppierung. Innerhalb der ersten zwei bis drei Jahre waren Mitglieder für zahlreiche Straftaten verantwortlich, darunter schwere Körperverletzungen, Schießereien und mehrere Tötungsdelikte. Der Name »5150« bezieht sich auf den kalifornischen Polizeicode für psychisch auffällige Personen, die eine Gefahr für sich selbst oder andere darstellen, und wird innerhalb der Gang als Code für jemanden verstanden, der »bereit ist, sein Leben aufs Spiel zu setzen«.

Die Gang operierte hauptsächlich in ihrem Territorium und geriet wiederholt in gewalttätige Auseinandersetzungen mit rivalisierenden Banden. Ein besonders tragischer Fall ereignete sich 2006, als die 24-jährige Crystal Theobald durch ein Bandenmitglied erschossen wurde – aus verwechselter Identität, da die Täter fälschlicherweise annahmen, sie gehöre einer Rivalengang an. Viele Mitglieder waren zum Zeitpunkt ihres Eintritts noch Jugendliche oder sogar Schulkinder, die aus schwierigen familiären Verhältnissen mit Armut und Missbrauch stammten. Im August 2007 führte die Polizei koordinierte Razzien an 25 bis 30 gangassoziierten Orten durch, was zu zahlreichen Festnahmen führte.

Nach deutschem Strafrecht würde eine vergleichbare kriminelle Vereinigung unter § 129 StGB fallen. Diese Vorschrift erfasst Organisationen, deren Zweck oder Tätigkeit auf die Begehung von Straftaten gerichtet ist, die im Höchstmaß mit mindestens zwei Jahren Freiheitsstrafe bedroht sind. Erforderlich ist ein auf längere Dauer angelegter organisierter Zusammenschluss von mehr als zwei Personen zur Verfolgung eines übergeordneten gemeinsamen Interesses. Die Gründung oder Mitgliedschaft wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren, die Unterstützung mit bis zu drei Jahren bestraft. Besonders schwere Fälle wie die Tätigkeit als Rädelsführer können zu Strafschärfungen führen.