Afrikabezogene Kriminalität

Geografische Zuordnung von Straftaten mit Bezug zum afrikanischen Kontinent. Keine eigenständige Rechtskategorie im deutschen oder internationalen Strafrecht.

Afrikabezogene Kriminalität ist ein deskriptiver Begriff aus der Kriminologie und polizeilichen Praxis, der Straftaten beschreibt, die einen geografischen, organisatorischen oder tätergruppenbezogenen Zusammenhang zum afrikanischen Kontinent aufweisen. Eine rechtliche Definition oder besondere Strafvorschrift existiert hierfür im deutschen Strafgesetzbuch nicht. Die strafrechtliche Bewertung erfolgt nach den allgemeinen Tatbeständen des StGB, unabhängig von der geografischen oder ethnischen Herkunft der Täter.

In der kriminalistischen Analyse werden unter diesem Begriff verschiedene Deliktsbereiche erfasst, darunter organisierte Betrugsformen (etwa Romance-Scam oder Vorschussbetrug), Drogenhandel mit westafrikanischen Handelsrouten oder Dokumentenfälschung. Die Verwendung geografischer Kategorien in der Kriminalitätsstatistik ist methodisch umstritten, da sie keine Aussage über individuelle Tatschuld trifft und das Risiko stereotyper Zuschreibungen birgt.

Das deutsche Strafrecht kennt weder Sonderstraftatbestände noch Strafzumessungsregeln, die an die geografische Herkunft einer Tat oder eines Täters anknüpfen. Maßgeblich sind ausschließlich die objektiven und subjektiven Tatbestandsmerkmale der jeweiligen Delikte sowie die allgemeinen Grundsätze des Internationalen Strafrechts (§§ 3-7 StGB), die die Anwendbarkeit deutschen Strafrechts bei Auslandsbezug regeln.