
Amokläufer
Als Amokläufer wird eine Person bezeichnet, die in einem Zustand extremer psychischer Erregung wahllos gewalttätige Handlungen gegen andere Menschen verübt.
Der Begriff Amokläufer ist keine fest definierte juristische Kategorie im deutschen Strafrecht, sondern eine kriminologische und umgangssprachliche Bezeichnung für Täter, die in einem Zustand hochgradiger Affektspannung oder psychischer Ausnahmesituation scheinbar unkontrolliert schwere Gewalttaten begehen. Typischerweise richtet sich die Gewalt gegen mehrere, oft zufällig ausgewählte Opfer in kurzer zeitlicher Abfolge. Das Phänomen wird häufig im Zusammenhang mit sogenannten School Shootings oder Angriffen im öffentlichen Raum diskutiert.
Strafrechtlich werden Amokläufer nach den allgemeinen Vorschriften des Strafgesetzbuches beurteilt, insbesondere wegen Totschlags (§ 212 StGB), Mordes (§ 211 StGB) oder gefährlicher Körperverletzung (§ 224 StGB). Entscheidend für die rechtliche Bewertung ist die Frage der Schuldfähigkeit nach § 20 StGB: Liegt zum Tatzeitpunkt eine krankhafte seelische Störung vor, die die Einsichts- oder Steuerungsfähigkeit aufhebt, kann Schuldunfähigkeit gegeben sein. Bei erheblich verminderter Schuldfähigkeit gemäß § 21 StGB kann das Strafmaß gemildert werden. In vielen Fällen wird eine forensisch-psychiatrische Begutachtung durchgeführt, um den psychischen Zustand des Täters während der Tat zu klären.
Kriminologisch wird zwischen verschiedenen Formen des Amoklaufs unterschieden, etwa nach Tatort (Schule, Arbeitsplatz, öffentlicher Raum) oder Motivlage. Häufig spielen langanhaltende Kränkungserlebnisse, soziale Isolation oder psychische Erkrankungen eine Rolle. Die Prävention von Amoklagen ist Gegenstand intensiver Forschung und umfasst Maßnahmen der Gefahrenabwehr, des Waffenrechts sowie der psychosozialen Früherkennung.
