Scene depicting a political figure targeted by an assassin, featuring a clandestine meeting involving exchange of documents, with hidden weapons nearby, set against a backdrop of official buildings and a tense, watchful atmosphere.

Attentat

Ein Attentat ist ein gezielter, meist politisch motivierter Angriff auf eine Person oder Institution, der nach deutschem Recht als Mord, terroristische Straftat oder staatsgefährdende Gewalttat verfolgt wird.

Ein Attentat bezeichnet im strafrechtlichen Kontext eine vorsätzliche Gewalttat gegen Personen oder Einrichtungen, die typischerweise aus politischen, ideologischen oder religiösen Motiven verübt wird. Während das deutsche Strafgesetzbuch den Begriff »Attentat« selbst nicht definiert, werden solche Taten je nach Umständen als Mord nach § 211 StGB, als Vorbereitung einer terroristischen Straftat nach § 89a StGB oder im Rahmen terroristischer Vereinigungen nach §§ 129a, 129b StGB strafrechtlich erfasst.

Bei politisch motivierten Tötungen kommt regelmäßig das Mordmerkmal der niedrigen Beweggründe gemäß § 211 Abs. 2 StGB zur Anwendung. Nach der Rechtsprechung liegen niedrige Beweggründe vor, wenn die Tatmotive nach allgemeiner sittlicher Wertung auf tiefster Stufe stehen und besonders verachtenswert sind. Politischer Fanatismus, Hass gegen bestimmte Bevölkerungsgruppen oder der Wunsch, durch spektakuläre Gewalt gesellschaftliche Strukturen zu destabilisieren, erfüllen dieses Merkmal typischerweise. Bereits die Vorbereitung eines Attentats kann nach § 89a StGB strafbar sein, wenn die geplante Tat darauf gerichtet ist, die Bevölkerung erheblich einzuschüchtern, staatliche Stellen zu nötigen oder die Grundstrukturen eines Staates zu beeinträchtigen. Die Strafverfolgungsbehörden können so bereits im Vorbereitungsstadium eingreifen, bevor es zur Tatausführung kommt – ein zentrales Instrument der Terrorismusbekämpfung in Deutschland.

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