Auftragsmörder

Ein Auftragsmörder ist eine Person, die gegen Bezahlung oder eine andere Gegenleistung einen Mord begeht. Sowohl der Täter als auch der Auftraggeber werden nach deutschem Strafrecht wegen Mordes bestraft.

Ein Auftragsmörder (auch Auftragskiller genannt) ist eine Person, die vorsätzlich einen Menschen tötet, um dafür eine Vergütung oder sonstige Gegenleistung zu erhalten. Nach § 211 Strafgesetzbuch (StGB) liegt Mord vor, wenn der Täter aus niedrigen Beweggründen, heimtückisch oder mit gemeingefährlichen Mitteln tötet. Das Handeln aus Habgier – also die Tötung gegen Bezahlung – gilt als niedriger Beweggrund und erfüllt damit den Mordtatbestand. Die Tat wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe geahndet.

Auch der Auftraggeber eines Auftragsmordes macht sich strafbar. Er wird in der Regel als Anstifter gemäß § 26 StGB bestraft, da er den Tatentschluss des Auftragsmörders hervorruft. Alternativ kommt eine Strafbarkeit als mittelbarer Täter nach § 25 Abs. 1 StGB in Betracht, wenn der Auftraggeber die Herrschaft über das Tatgeschehen ausübt. In beiden Fällen droht ebenfalls lebenslange Freiheitsstrafe wegen Mordes. Die Rechtsprechung wertet das Beauftragen eines Mörders regelmäßig als besonders verwerflich, da der Auftraggeber die Tat plant und organisiert, ohne selbst unmittelbar zu handeln.