Bankbetrug

Strafbare Täuschungshandlung gegenüber Banken oder Finanzinstituten zur Erlangung eines rechtswidrigen Vermögensvorteils.

Bankbetrug bezeichnet im deutschen Strafrecht betrügerische Handlungen, bei denen der Täter ein Kreditinstitut oder eine sonstige Finanzinstitution durch Täuschung über Tatsachen zu einer vermögensschädigenden Verfügung veranlasst. Der Täter handelt dabei in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen. Typische Erscheinungsformen sind gefälschte Einkommensnachweise bei Kreditanträgen, manipulierte Kontoauszüge, vorgetäuschte Sicherheiten oder die Verwendung gestohlener Identitätsdaten.

Die Strafbarkeit richtet sich nach § 263 StGB (Betrug), der eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe vorsieht. Bei gewerbsmäßigem oder bandenmäßigem Vorgehen liegt gemäß § 263 Abs. 3 StGB ein besonders schwerer Fall vor, der mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft wird. Der Sondertatbestand des Kreditbetrugs nach § 265b StGB erfasst demgegenüber ausschließlich Täuschungen im geschäftlichen Kreditverkehr zwischen Unternehmen und setzt keinen Vermögensschaden voraus.

In der Praxis werden Bankbetrugsfälle häufig durch interne Kontrollsysteme der Kreditinstitute oder durch Auffälligkeiten bei der Bonitätsprüfung entdeckt. Die Verjährungsfrist beträgt bei einfachem Betrug fünf Jahre, bei besonders schweren Fällen zehn Jahre.