Berliner Banküberfälle

Die Berliner Banküberfälle umfassen mehrere spektakuläre Raubüberfälle auf Geldinstitute in Berlin, darunter den berühmten Tunnelraub von Zehlendorf 1995.

Banküberfälle (auch Bankraub genannt) sind gewaltsame Vermögensdelikte, bei denen Täter unter Anwendung von Gewalt oder Drohung Geld oder Wertgegenstände aus Bankfilialen entwenden. Nach deutschem Strafrecht erfüllt ein Banküberfall regelmäßig den Tatbestand des Raubes gemäß § 249 StGB oder — bei Vorliegen qualifizierender Merkmale wie dem Mitführen von Waffen oder der Bandenmitgliedschaft — des schweren Raubes nach § 250 StGB.

Der Banküberfall in Berlin-Zehlendorf am 27. Juni 1995 gilt als einer der spektakulärsten Banküberfälle in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland. Die Täter gruben über Monate einen etwa 170 Meter langen Tunnel von einer angemieteten Garage bis in den Keller einer Commerzbank-Filiale und nahmen dort 16 Geiseln. Die Beute belief sich auf circa 10 Millionen DM. Der Fall wurde aufgrund seiner ungewöhnlichen Vorgehensweise international bekannt und mehrfach verfilmt.

Der schwere Raub nach § 250 StGB stellt eine Qualifikation des Grundtatbestandes dar. Auf Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren ist zu erkennen, wenn der Täter eine Waffe oder ein gefährliches Werkzeug bei sich führt. Die Mindeststrafe erhöht sich auf fünf Jahre, wenn eine Waffe verwendet wird oder der Täter als Mitglied einer Bande handelt. Raub ist damit stets ein Verbrechen im Sinne des deutschen Strafrechts.