
Betrüger
Ein Betrüger ist eine Person, die durch Täuschung über Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, um sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen.
Der Betrüger verwirklicht den objektiven und subjektiven Tatbestand des Betrugs gemäß § 263 StGB. Objektiv muss er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregen oder unterhalten, der zu einer Vermögensverschiebung führt. Der Getäuschte muss aufgrund des Irrtums eine Vermögensverfügung vornehmen, die bei ihm oder einem Dritten einen Vermögensschaden verursacht. Der subjektive Tatbestand erfordert Vorsatz hinsichtlich aller objektiven Tatbestandsmerkmale sowie die Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen (Bereicherungsabsicht).
Die Strafbarkeit des Betrügers richtet sich nach der Schwere der Tat. In besonders schweren Fällen, etwa bei gewerbsmäßigem Betrug, Bandenbetrug oder dem Herbeiführen eines Vermögensverlusts großen Ausmaßes, sieht § 263 Abs. 3 StGB eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren vor. Der Computerbetrug nach § 263a StGB erfasst Fälle, in denen der Täter das Ergebnis eines Datenverarbeitungsvorgangs beeinflusst. Prozessual kann der Geschädigte als Nebenkläger gemäß §§ 395, 374 Abs. 1 Nr. 3 StPO auftreten, sofern die Voraussetzungen vorliegen.
