Digitaler Betrug

Sammelbezeichnung für betrügerische Handlungen über digitale Kanäle wie Internet, E-Mail oder soziale Medien. Kein eigenständiger Straftatbestand, sondern nach den allgemeinen Vorschriften über Betrug (§ 263 StGB) und Computerbetrug (§ 263a StGB) strafbar.

Digitaler Betrug bezeichnet alle Betrugsformen, die über elektronische Kommunikationswege begangen werden. Das deutsche Strafrecht kennt keinen eigenständigen Tatbestand »Internetbetrug« oder »digitaler Betrug«. Stattdessen werden solche Taten nach § 263 StGB (Betrug) verfolgt, wenn ein Mensch durch Täuschung zu einer vermögensschädigenden Verfügung veranlasst wird – etwa bei Fake-Shops, Phishing-Mails oder betrügerischen Verkäufen auf Online-Plattformen.

Wird hingegen kein Mensch getäuscht, sondern ein Datenverarbeitungsvorgang manipuliert, greift § 263a StGB (Computerbetrug). Typische Fälle sind der Missbrauch von PIN/TAN-Daten, manipulierte Programme oder die unbefugte Verwendung fremder Zahlungskartendaten. Die Strafandrohung reicht in beiden Fällen bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe; bei gewerbsmäßiger oder bandenmäßiger Begehung drohen bis zu zehn Jahre. Ergänzend können §§ 202a, 202b StGB (Ausspähen und Abfangen von Daten) sowie § 269 StGB (Fälschung beweiserheblicher Daten) einschlägig sein.

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