
Elektronischer Betrug
Betrügerische Handlungen unter Verwendung elektronischer Kommunikationsmittel oder Datenverarbeitungssysteme zur rechtswidrigen Vermögenserlangung.
Elektronischer Betrug umfasst im deutschen Strafrecht verschiedene Tatbestände, bei denen Täter elektronische Kommunikationsmittel, Telekommunikation oder Computersysteme nutzen, um sich oder anderen einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen. Anders als das US-amerikanische Konzept des »wire fraud«, das als eigenständiger föderaler Straftatbestand Betrügereien über elektronische Kommunikationswege zwischen Bundesstaaten erfasst, wird im deutschen Recht zwischen klassischem Betrug mittels elektronischer Kommunikation (§ 263 StGB) und Computerbetrug (§ 263a StGB) unterschieden. Letzterer liegt vor, wenn die Manipulation nicht gegenüber einer Person erfolgt, sondern das Ergebnis eines Datenverarbeitungsvorgangs beeinflusst wird.
Typische Erscheinungsformen sind Online-Betrug, Phishing-Attacken, die unbefugte Verwendung von Kreditkartendaten im Internet, Manipulation von Überweisungssystemen oder die missbräuchliche Nutzung fremder Zugangsdaten. Bei § 263a StGB sind vier Tathandlungen normiert: unrichtige Gestaltung des Programms, Verwendung unrichtiger oder unvollständiger Daten, unbefugte Verwendung von Daten sowie sonstige unbefugte Einwirkung auf den Ablauf. Die Strafandrohung beträgt Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe, in besonders schweren Fällen wie gewerbsmäßiger oder bandenmäßiger Begehung bis zu zehn Jahren. Bereits die Vorbereitung durch Herstellung oder Verschaffung von Computerprogrammen oder Passwörtern ist nach § 263a Abs. 3 StGB strafbar.

