Familientötung

Eine Tötung innerhalb des Familienkreises, bei der Täter und Opfer verwandt oder durch eine familienähnliche Beziehung verbunden sind.

Eine Familientötung bezeichnet die vorsätzliche Tötung eines Menschen durch ein Familienmitglied oder eine Person, die in einer familienähnlichen Beziehung zum Opfer steht. In der kriminologischen Statistik werden hierunter alle Tötungsdelikte innerhalb des erweiterten Familienkreises erfasst, die nicht als Partnertötung, Kindstötung oder Neugeborenentötung klassifiziert werden. Betroffen sind insbesondere Tötungen zwischen Eltern und erwachsenen Kindern, zwischen Geschwistern oder anderen Verwandten.

Die rechtliche Einordnung erfolgt nach den allgemeinen Tötungstatbeständen des Strafgesetzbuches. Je nach Tatumständen kann eine Familientötung als Mord gemäß § 211 StGB, als Totschlag gemäß § 212 StGB oder als Tötung auf Verlangen gemäß § 216 StGB bewertet werden. Die familiäre Beziehung zwischen Täter und Opfer ist kein eigenständiger Straftatbestand, kann jedoch bei der Strafzumessung als Milderungs- oder Erschwerungsgrund berücksichtigt werden.

Kriminologische Studien zeigen, dass Familientötungen häufig im Kontext von langanhaltenden Konflikten, psychischen Erkrankungen oder Überlastungssituationen geschehen. Anders als bei Partnertötungen, die oft durch Eifersucht oder Trennungssituationen motiviert sind, spielen bei Familientötungen zwischen anderen Verwandten oft Pflegebelastungen, Erbstreitigkeiten oder eskalierende Familienkonflikte eine zentrale Rolle. Die polizeiliche Kriminalstatistik erfasst diese Fälle als Teil der Tötungsdelikte im sozialen Nahraum.

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