
FBI-Ermittlung
Ermittlungsverfahren des Federal Bureau of Investigation (FBI), der zentralen Strafverfolgungsbehörde der USA, die dem US-Justizministerium untersteht und für Bundesstraftaten sowie nationale Sicherheitsbedrohungen zuständig ist.
Das FBI (Federal Bureau of Investigation) ist die zentrale Ermittlungsbehörde der Vereinigten Staaten von Amerika und untersteht dem US-Justizministerium (Department of Justice). Die Hauptaufgabe des FBI besteht darin, Bundesstraftaten zu ermitteln, die nationale Sicherheit zu schützen und Terrorismus sowie organisierte Kriminalität zu bekämpfen.
Aus deutscher Perspektive ist das FBI eine ausländische Strafverfolgungsbehörde ohne eigene Ermittlungsbefugnisse auf deutschem Hoheitsgebiet. Die Zusammenarbeit mit dem FBI erfolgt nach dem Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen (IRG). Die Bewilligung von Rechtshilfeersuchen obliegt dem Bundesamt für Justiz sowie den zuständigen Staatsanwaltschaften.
Bei FBI-Ermittlungen mit Deutschlandbezug müssen die Vorgaben des deutschen Rechts eingehalten werden: So gelten etwa die Richtervorbehalte der StPO, und die Verwendung von im Ausland erhobenen Beweismitteln vor deutschen Gerichten unterliegt der Prüfung nach § 100e Abs. 6 StPO. Das Bundeskriminalamt (BKA) und das Bundesamt für Verfassungsschutz sind die primären deutschen Ansprechpartner für FBI-Kooperationen.
