
Forensische Ermittlung
Forensische Ermittlung bezeichnet die systematische Anwendung naturwissenschaftlicher und technischer Methoden zur Sicherung, Analyse und Auswertung von Beweismitteln in Strafverfahren.
Forensische Ermittlung ist der Einsatz kriminaltechnischer und naturwissenschaftlicher Verfahren zur Beweisgewinnung im Strafprozess. In Deutschland bildet die Strafprozessordnung (StPO) die zentrale Rechtsgrundlage für die Beweissicherung durch Polizei und Staatsanwaltschaft. Dabei umfasst die forensische Arbeit sowohl die Spurensicherung am Tatort als auch die wissenschaftliche Auswertung von Beweismaterial in spezialisierten Laboren.
Die StPO regelt in den §§ 81a bis 81g die körperlichen Untersuchungen, erkennungsdienstlichen Maßnahmen sowie molekulargenetische Untersuchungen (DNA-Analyse). Nach § 81e StPO dürfen molekulargenetische Untersuchungen auch an aufgefundenem, sichergestelltem oder beschlagnahmtem Spurenmaterial durchgeführt werden. Die Sicherstellung von Beweisgegenständen richtet sich nach § 94 StPO, wonach Gegenstände, die als Beweismittel von Bedeutung sein können, in Verwahrung zu nehmen oder anderweitig sicherzustellen sind.
Ziel der forensischen Ermittlung ist die Schaffung einer schlüssigen Beweiskette für das Gerichtsverfahren. Typische forensische Disziplinen sind die Daktyloskopie (Fingerabdruckanalyse), DNA-Analyse, Toxikologie, Ballistik sowie die digitale Forensik. Die Ergebnisse forensischer Untersuchungen werden durch Sachverständige gemäß §§ 72 ff. StPO in das Strafverfahren eingeführt und unterliegen der freien richterlichen Beweiswürdigung nach § 261 StPO.
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