A tense standoff scene with police officers behind barricades, armed suspect and hostages inside a building surrounded by police vehicles, negotiators communicating via megaphones, creating a high-stakes atmosphere.

Geisellage

Bei einer Geisellage hält sich mindestens ein Täter an einem der Polizei bekannten Ort auf und hält Personen unter Androhung von Gewalt fest, während Einsatzkräfte das Objekt umstellen.

Eine Geisellage bezeichnet im deutschen Polizeiwesen eine Einsatzsituation, bei der sich ein oder mehrere Täter an einem bekannten Ort befinden und mindestens eine Person als Geisel festhalten, während die Polizei das Objekt umstellt hat. Diese Situation unterscheidet sich von einer Entführung dadurch, dass bei letzterer der Aufenthaltsort des Opfers unbekannt ist. Die Geisellage ist gekennzeichnet durch einen statischen Charakter: Der Täter kann das umstellte Objekt nicht ohne Polizeikontakt verlassen, was sowohl Verhandlungschancen als auch erhebliche Risiken für die Geiseln mit sich bringt.

Der zugrundeliegende Straftatbestand ist die Geiselnahme gemäß § 239b StGB. Danach wird mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft, wer einen Menschen entführt oder sich eines Menschen bemächtigt, um ihn oder einen Dritten durch Drohung mit dem Tod oder schwerer Körperverletzung zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung zu nötigen. Bei Tod des Opfers kann lebenslange Freiheitsstrafe verhängt werden. Anders als beim erpresserischen Menschenraub nach § 239a StGB zielt die Geiselnahme nicht primär auf Vermögensvorteile, sondern auf die Nötigung zu einem bestimmten Verhalten.

Die polizeitaktische Bewältigung von Geisellagen ist in der Polizeidienstvorschrift PDV 132 geregelt, die als Verschlusssache eingestuft ist. Grundsätzlich gilt dabei der Primat: Das Leben der Geiseln hat Vorrang. Die Lage ist stabil zu halten, und eine Verhandlungslösung wird einem Zugriff vorgezogen. Spezialisierte Verhandlungsgruppen führen dabei den Kontakt zum Täter, während Spezialeinsatzkommandos für einen möglichen Zugriff bereitstehen. Historisch führte das Geiseldrama bei den Olympischen Spielen 1972 in München zur Schaffung der GSG 9 und der Spezialeinsatzkommandos der Länder sowie zur Einführung der §§ 239a und 239b StGB.