
Jahrhundertbetrug
Journalistische Bezeichnung für Betrugsfälle von außergewöhnlichem Ausmaß oder besonderer Tragweite – kein eigenständiger Straftatbestand im deutschen Recht.
Als Jahrhundertbetrug bezeichnet die Mediensprache Betrugsfälle, die durch ihre außergewöhnliche Schadenshöhe, besondere Komplexität oder historische Bedeutung aus der Masse gewöhnlicher Vermögensdelikte herausragen. Der Begriff hat keine strafrechtliche Relevanz, sondern dient der journalistischen Einordnung spektakulärer Wirtschaftsskandale und Betrugsfälle, die öffentliches Aufsehen erregen.
Strafrechtlich werden auch die größten Betrugsfälle nach § 263 StGB (Betrug) abgeurteilt. Bei besonders schweren Fällen gemäß § 263 Abs. 3 StGB droht eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt unter anderem vor, wenn der Täter gewerbsmäßig oder bandenmäßig handelt oder einen »Vermögensverlust großen Ausmaßes« verursacht – nach ständiger Rechtsprechung ab etwa 50.000 Euro. Für den gewerbsmäßigen Bandenbetrug sieht § 263 Abs. 5 StGB sogar eine Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren vor.
Bekannte Beispiele für medial als »Jahrhundertbetrug« eingestufte Fälle in Deutschland sind der Wirecard-Skandal und der VW-Dieselskandal. Die juristische Aufarbeitung erfolgt jedoch stets anhand der regulären Betrugsvorschriften des StGB, gegebenenfalls in Verbindung mit weiteren Straftatbeständen wie Bilanzfälschung oder Marktmanipulation.

