Luftpiraterie

Luftpiraterie bezeichnet die rechtswidrige Gewaltanwendung oder Drohung gegen ein Luftfahrzeug, seine Besatzung oder Passagiere, um die Kontrolle über das Flugzeug zu erlangen.

Luftpiraterie im Sinne des deutschen Strafrechts umfasst gemäß § 316c StGB die Gewaltanwendung gegen Personen oder Sachen an Bord eines im Flug befindlichen Luftfahrzeugs, die Androhung solcher Gewalt oder andere Formen der Einschüchterung, um die Kontrolle über das Luftfahrzeug zu übernehmen oder dessen Führung zu beeinflussen. Der Tatbestand erfasst sowohl die klassische Flugzeugentführung (Hijacking) als auch gewaltsame Eingriffe in die Luftfahrt, die die Sicherheit des Luftverkehrs gefährden.

Der Straftatbestand wurde insbesondere als Reaktion auf internationale Luftsicherheitsabkommen wie das Haager Übereinkommen von 1970 zur Bekämpfung der widerrechtlichen Inbesitznahme von Luftfahrzeugen in das deutsche Strafgesetzbuch aufgenommen. Die Tat wird mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren. Besonders schwere Fälle wie die Verursachung des Todes eines Menschen können eine lebenslange Freiheitsstrafe nach sich ziehen.

Luftpiraterie unterscheidet sich von anderen Straftaten gegen die Luftfahrtsicherheit durch das spezifische Ziel der Kontrollerlangung über das Luftfahrzeug. Verwandte Straftatbestände wie der Angriff auf den Luftverkehr (§ 316b StGB) erfassen hingegen Sabotageakte und Angriffe auf Luftfahrtanlagen. Die deutsche Strafgerichtsbarkeit ist bei Luftpiraterie auch dann gegeben, wenn die Tat im Ausland begangen wurde, sofern das Luftfahrzeug in Deutschland registriert ist oder die Tat Auswirkungen auf deutsches Territorium hat.