Massenmörder

Ein Massenmörder ist ein Täter, der mehrere Personen in einem einzigen zusammenhängenden Geschehen oder innerhalb sehr kurzer Zeit tötet. Der Begriff unterscheidet sich vom Serienmord durch die zeitliche Konzentration der Tötungshandlungen.

Ein Massenmörder begeht mehrere Tötungen in unmittelbarer zeitlicher und räumlicher Nähe, typischerweise am selben Ort und innerhalb von Minuten oder Stunden. Die Kriminologie unterscheidet den Massenmord vom Serienmord, bei dem zwischen den einzelnen Taten längere Zeiträume (Tage, Wochen oder Jahre) liegen, und vom Spree-Killing, bei dem der Täter an verschiedenen Orten innerhalb kurzer Zeit mordet.

Strafrechtlich wird jede einzelne Tötung nach § 211 StGB (Mord) oder § 212 StGB (Totschlag) bewertet. Bei mehreren Tötungen in Tateinheit oder Tatmehrheit kommen die Strafzumessungsregeln der §§ 52 ff. StGB zur Anwendung. Die Unterscheidung zwischen Mord und Totschlag hängt vom Vorliegen der Mordmerkmale wie Heimtücke, Grausamkeit oder niedrigen Beweggründen ab. In der Praxis werden Massenmorde häufig als besonders schwere Fälle mit lebenslanger Freiheitsstrafe und oft mit Feststellung der besonderen Schwere der Schuld geahndet.

Die forensische Psychiatrie unterscheidet verschiedene Tätertypen: Der pseudokommando-artige Amokläufer handelt oft aus tiefer Kränkung oder wahnhaften Motiven, während andere Massenmörder ideologisch, politisch oder aus Rache motiviert sind. Die Abgrenzung zum Terrorismus kann fließend sein, wenn politische oder religiöse Motive im Vordergrund stehen.