Mord

Mord ist im deutschen Strafrecht die vorsätzliche Tötung eines Menschen unter bestimmten besonders verwerflichen Tatumständen, insbesondere wenn die Tat mit Überlegung geplant wurde.

Mord ist gemäß § 211 StGB die schwerste Tötungshandlung im deutschen Strafrecht und wird zwingend mit lebenslanger Freiheitsstrafe geahndet. Ein zentrales Mordmerkmal ist die Begehung der Tat »mit Überlegung«, was bedeutet, dass der Täter in einem ruhigen, von starken Gemütsbewegungen freien Zustand die Tat plant und sich bewusst für die Tötung entscheidet. Dieses Merkmal grenzt den Mord vom Totschlag ab, bei dem die Tötung typischerweise spontan oder impulsiv erfolgt.

Die Überlegung als Mordmerkmal erfordert nicht zwingend eine lange Planungsphase. Entscheidend ist vielmehr, dass der Täter die Tatausführung in einem seelisch ausgeglichenen Zustand erwägt und dabei das Für und Wider abwägt. Neben der Überlegung kennt § 211 StGB weitere Mordmerkmale wie Heimtücke, Grausamkeit, gemeingefährliche Mittel oder niedrige Beweggründe. Bereits ein einziges dieser Merkmale macht aus einem Tötungsdelikt einen Mord.

In der Rechtspraxis wird bei geplanten Tötungen häufig auch das Mordmerkmal der Heimtücke geprüft, wenn der Täter die Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers ausnutzt. Die obligatorische lebenslange Freiheitsstrafe bei Mord ist in der deutschen Strafrechtswissenschaft umstritten, da sie dem Gericht keinen Strafrahmen für eine individuelle Strafzumessung lässt.