
Sexualstraftat
Strafbare Handlung gegen die sexuelle Selbstbestimmung, geregelt im 13. Abschnitt des Strafgesetzbuches.
Sexualstraftaten sind alle Straftatbestände, die einen Bezug zur Sexualität haben und primär dem Schutz der individuellen sexuellen Selbstbestimmung dienen. Im Zentrum steht das Recht des Einzelnen, frei über Ort, Zeit, Form und Partner sexuellen Verhaltens zu entscheiden und vor fremdbestimmten sexuellen Übergriffen geschützt zu werden.
Der 13. Abschnitt des StGB umfasst die §§ 174 bis 184l und enthält Delikte wie sexuellen Missbrauch von Schutzbefohlenen (§ 174), sexuellen Missbrauch von Kindern (§ 176), sexuellen Übergriff, sexuelle Nötigung und Vergewaltigung (§ 177) sowie sexuelle Belästigung (§ 184i). Die Strafrahmen variieren erheblich – von Geldstrafen bei minderschweren Fällen bis zu lebenslanger Freiheitsstrafe bei Vergewaltigung mit Todesfolge.
Das deutsche Sexualstrafrecht wurde durch das 50. Strafrechtsänderungsgesetz vom November 2016 grundlegend reformiert. Seither gilt der Grundsatz »Nein heißt Nein«: Bereits sexuelle Handlungen gegen den erkennbaren Willen einer Person erfüllen den Straftatbestand des § 177 StGB, ohne dass Gewalt oder Drohung erforderlich wäre.
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