
Strafrecht
Das Rechtsgebiet, das bestimmte Handlungen unter staatliche Strafe stellt und die Voraussetzungen sowie Rechtsfolgen strafbaren Verhaltens regelt.
Das Strafrecht bezeichnet in der deutschen Rechtsordnung das Rechtsgebiet, das bestimmte menschliche Handlungen als von der Norm abweichendes Verhalten unter staatliche Strafe stellt. Es ist ein Teil des öffentlichen Rechts und umfasst alle Rechtsnormen, die die Voraussetzungen für die Strafbarkeit und die entsprechenden Rechtsfolgen festlegen. Das Strafrecht lässt sich in zwei Hauptbereiche unterteilen: das materielle Strafrecht und das formelle Strafrecht.
Das materielle Strafrecht ist hauptsächlich im Strafgesetzbuch (StGB) geregelt und bestimmt, welche Handlungen als strafbar gelten sowie welche Sanktionen hierfür vorgesehen sind. Das StGB besteht aus einem Allgemeinen Teil (§§ 1 bis 79b StGB), der grundlegende Regelungen wie das Gesetzlichkeitsprinzip, Vorsatz und Fahrlässigkeit, Rechtfertigungsgründe und Strafzumessung enthält, sowie einem Besonderen Teil (§§ 80 bis 358 StGB), in dem konkrete Straftatbestände wie Diebstahl, Betrug, Körperverletzung und Tötungsdelikte definiert sind. Daneben existiert das sogenannte Nebenstrafrecht in spezialisierten Gesetzen wie dem Betäubungsmittelgesetz, dem Waffengesetz oder dem Außenwirtschaftsgesetz.
Das formelle Strafrecht regelt das Strafverfahren, also die Durchsetzung des materiellen Strafrechts. Seine wichtigsten Rechtsquellen sind die Strafprozessordnung (StPO) und das Gerichtsverfassungsgesetz (GVG). Es beschreibt den rechtsstaatlichen Weg von der Ermittlung über die Anklage bis zur Verurteilung oder zum Freispruch. Zentrale Grundsätze des deutschen Strafrechts sind das Gesetzlichkeitsprinzip (nulla poena sine lege), wonach eine Strafe nur verhängt werden darf, wenn die Strafbarkeit der Tat vor ihrer Begehung gesetzlich bestimmt war, sowie das Schuldprinzip, nach dem nur bestraft werden kann, wen persönliche Schuld trifft.




