
Verdeckter Ermittler
Eine Person, die verdeckt und vertraulich mit Strafverfolgungsbehörden zusammenarbeitet, um Informationen über Straftaten zu beschaffen, typischerweise gegen Vergütung oder Strafmilderung.
Ein verdeckter Ermittler ist eine Person, die im Auftrag oder in Zusammenarbeit mit Polizei- oder Ermittlungsbehörden verdeckt Informationen über Straftaten oder Verdächtige beschafft. Anders als der Verdeckte Ermittler im Sinne der §§ 110a ff. StPO, der selbst Polizeibeamter ist, handelt es sich bei informellen Informanten häufig um Privatpersonen, die aus unterschiedlichen Motiven mit den Behörden kooperieren – etwa gegen Bezahlung, zur Erlangung von Strafmilderung in eigenen Verfahren oder aus ideellen Gründen.
Die Zusammenarbeit mit Informanten ist rechtlich komplex und unterliegt strengen Vorgaben. Während das deutsche Strafprozessrecht den Einsatz Verdeckter Ermittler als Polizeibeamte in den §§ 110a-110e StPO regelt, fehlt eine vergleichbar detaillierte gesetzliche Regelung für private Informanten. Deren Einsatz erfolgt im Rahmen der allgemeinen Befugnisse zur Gefahrenabwehr und Strafverfolgung, wobei rechtsstaatliche Grenzen – insbesondere das Verbot der Tatprovokation und der Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung – strikt zu beachten sind. Informationen, die durch unzulässige Methoden erlangt wurden, können einem Beweisverwertungsverbot unterliegen.
In der Praxis spielen Informanten eine wichtige Rolle bei der Aufklärung organisierter Kriminalität, Drogenhandel und Terrorismus. Ihre Identität wird in der Regel streng geschützt, um sie vor Vergeltungsmaßnahmen zu bewahren. Gleichzeitig besteht die Gefahr, dass Informanten aus Eigeninteresse falsche oder übertriebene Angaben machen, weshalb ihre Aussagen stets kritisch zu würdigen sind. Der Schutz von Informanten und die Wahrung rechtsstaatlicher Prinzipien stehen dabei in einem ständigen Spannungsverhältnis.

