Marianne Bachmeier: Mutter erschoss Mörder ihrer Tochter im Gericht
Die Rache einer verzweifelten Mutter
Veröffentlicht 7. Mai 2026

Falldetails
Quick Facts
Klassifizierung:
Fakten
Hintergrund
Marianne Bachmeier war eine 31-jährige alleinerziehende Mutter aus Lübeck in Westdeutschland. Am 5. Mai 1980 wurde ihre siebenjährige Tochter Anna Bachmeier vom 35-jährigen Klaus Grabowski vergewaltigt und ermordet. Grabowski war ein vorbestrafter Sexualstraftäter, der in derselben Gegend wohnte. Er hatte das kleine Mädchen in sein Zuhause gelockt, wo er die schreckliche Tat beging und sie anschließend erdrosselte. Die Leiche versteckte er in einer Kiste auf seinem Dachboden.
Grabowski wurde kurz darauf festgenommen und gestand den Mord. Während der Ermittlungen stellte sich heraus, dass er bereits eine Haftstrafe wegen sexuellen Missbrauchs von zwei Mädchen verbüßt hatte. Nach seiner Entlassung hatte er versucht, sich kastrieren zu lassen, um seine sexuellen Impulse zu kontrollieren, sich aber später einer Hormonbehandlung unterzogen, um seine Potenz wiederzuerlangen.
Die Schüsse im Gerichtssaal
Am 6. März 1981, am dritten Verhandlungstag des Prozesses gegen Grabowski, schmuggelte Marianne Bachmeier eine Beretta-Pistole im Kaliber 7,65 mm in den Gerichtssaal des Landgerichts Lübeck. Die Waffe hatte sie in ihrer Handtasche versteckt. Als die Verhandlung lief, erhob sie sich plötzlich, zog die Waffe und feuerte acht Schüsse auf Grabowski ab. Sieben Kugeln trafen ihn – sechs in den Rücken und eine in den Nacken. Er starb auf der Stelle.
Zeitlinie
Anna Bachmeier wird ermordet
Die siebenjährige Anna wird von Klaus Grabowski vergewaltigt und getötet. Er versteckt ihre Leiche auf seinem Dachboden.
Grabowski wird festgenommen
Klaus Grabowski wird verhaftet und gesteht den Mord an Anna Bachmeier.
Prozess gegen Bachmeier beginnt
Der Prozess gegen Marianne Bachmeier wegen Totschlags beginnt und erregt weltweites Medieninteresse.
Urteil: Sechs Jahre Haft
Marianne Bachmeier wird wegen Totschlags zu sechs Jahren Haft verurteilt.
Vorzeitige Entlassung
Nach drei Jahren wird Bachmeier wegen guter Führung vorzeitig entlassen.
Tod von Marianne Bachmeier
Marianne Bachmeier stirbt im Alter von 46 Jahren an Krebs in Lübeck.
Die Szene spielte sich vor den Augen des Gerichts, der Richter, Anwälte und Zuschauer ab. Bachmeier ließ sich unmittelbar danach widerstandslos festnehmen. Ihre Tat schockierte nicht nur die Anwesenden im Gerichtssaal, sondern ganz Deutschland und wurde später weltweit bekannt.
Der Prozess und die öffentliche Sympathie
Marianne Bachmeier wurde wegen Totschlag angeklagt, ihr Prozess begann im November 1982. Der Fall erregte enormes Medieninteresse und wurde zu einem der umstrittensten Strafverfahren in der deutschen Rechtsgeschichte. Viele Menschen sympathisierten mit Bachmeier und betrachteten ihre Tat als verständliche Rache für den Verlust ihres Kindes.
Während des Prozesses argumentierte die Verteidigung, Bachmeier habe im Affekt und unter außergewöhnlichem emotionalem Druck gehandelt. Die Staatsanwaltschaft forderte eine Verurteilung wegen Mordes, doch das Gericht befand, dass die Tat nicht mit ausreichender Kaltblütigkeit geplant worden war, um als Mord zu gelten.
Im März 1983 wurde Marianne Bachmeier zu sechs Jahren Haft wegen Totschlags verurteilt. Das Urteil war relativ mild angesichts der Schwere der Tat, was das Verständnis des Gerichts für ihre Situation widerspiegelte. Sie wurde 1985 nach drei Jahren wegen guter Führung vorzeitig entlassen.
Nachwirkungen und öffentliche Debatte
Der Fall löste eine intensive Debatte über Gerechtigkeit, Rache und Opferrechte aus. Viele waren der Meinung, Bachmeier habe das getan, worin das Justizsystem versagt hatte – Gerechtigkeit für Anna zu schaffen. Andere argumentierten, dass kein Bürger das Recht haben dürfe, das Gesetz selbst in die Hand zu nehmen, unabhängig von den Umständen.
Nach ihrer Entlassung versuchte Marianne Bachmeier, ein zurückgezogeneres Leben zu führen. Sie lebte zeitweise auf Sizilien und schrieb später ihre Memoiren. In mehreren Interviews über die Jahre äußerte sie sowohl Reue über ihre Tat als auch das Gefühl, keine andere Wahl gehabt zu haben.
Marianne Bachmeier starb am 17. September 1996 in Lübeck an Krebs, nur 46 Jahre alt. Ihr Fall bleibt eines der bekanntesten Beispiele für Selbstjustiz in der modernen europäischen Rechtsgeschichte und wirft noch heute Fragen über Gerechtigkeit, Vergeltung und die Grenzen des Rechtssystems auf.
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