Messerangriff in Aschaffenburg 2025
Tödliche Attacke im bayerischen Aschaffenburg
Veröffentlicht 7. Mai 2026

Fakten
Der Angriff
Am 19. Januar 2025 wurde die Stadt Aschaffenburg in Bayern von einem brutalen Messerangriff am helllichten Tag erschüttert. Ein Mann attackierte ohne Vorwarnung mehrere Menschen an öffentlichen Plätzen im Stadtzentrum, was mindestens zwei Todesopfer und mehrere Verletzte zur Folge hatte.
Die Angriffe ereigneten sich an verschiedenen Orten in der Innenstadt und lösten Panik sowie einen großangelegten Polizeieinsatz aus. Augenzeugen berichteten von Szenen des Chaos und Entsetzens, während umgehend Einsatzkräfte alarmiert wurden.
Der Täter
Der Täter wurde noch am selben Tag von der Polizei gefasst, kurz nachdem die Angriffe stattgefunden hatten. Er wurde am Tatort oder in unmittelbarer Nähe festgenommen. Die Polizei identifizierte ihn und leitete Ermittlungen zu seinen Motiven und seinem psychischen Zustand ein.
Zeitlinie
Messerangriff im Schöntal-Park, Aschaffenburg
Am Mittwoch, den 22. Januar 2025, gegen 11:45 Uhr greift Enamullah O. eine Kindergartengruppe im Schöntal-Park an. Ein 2-jähriger Junge und ein 41-jähriger Mann werden getötet; drei Personen werden schwer verletzt.
Täter in der Nähe des Tatorts festgenommen
Enamullah O., 28 Jahre, afghanischer Staatsbürger, wird kurz nach dem Angriff in der Nähe des Schöntal-Parks von der deutschen Polizei festgenommen.
Ermittlungen durch bayerische Behörden eingeleitet
Bayerische Polizei und Staatsanwaltschaft leiten am Tag des Angriffs Ermittlungen ein. Im Rahmen des Verfahrens wird eine forensisch-psychiatrische Begutachtung veranlasst.
Verfahren als Sicherungsverfahren beim Landgericht Aschaffenburg geführt
Die Staatsanwaltschaft wählt aufgrund der forensisch-psychiatrischen Begutachtung von Enamullah O. ein Sicherungsverfahren anstelle eines regulären Strafverfahrens.
Urteil: dauerhafte psychiatrische Unterbringung – rechtskräftig
Landgericht Aschaffenburg stellt paranoide Schizophrenie fest, erklärt Enamullah O. für schuldunfähig und ordnet die dauerhafte Unterbringung in einer psychiatrischen Einrichtung an. Das Urteil ist rechtskräftig.
Details über den Täter — einschließlich seiner Identität, seines Hintergrunds und möglicher Vorstrafen — wurden in der Folge durch offizielle Stellungnahmen und Medienberichte bekannt. Die Ermittlungen konzentrierten sich darauf, ob der Angriff geplant oder spontan war und ob Anzeichen für Radikalisierung oder psychische Erkrankungen vorlagen.
Polizeieinsatz und Reaktion
Massive Polizeikräfte wurden in das Gebiet entsandt. Der Tatbereich wurde abgesperrt, und Sicherheitszonen rund um die Tatorte wurden eingerichtet. Rettungswagen und medizinische Hilfe wurden für die Verletzten angefordert.
Katastrophenschutzbehörden, Feuerwehr und Krankenhäuser arbeiteten koordiniert zusammen, um die Verletzten zu versorgen. Mehrere Personen wurden mit unterschiedlich schweren Verletzungen in umliegende Kliniken transportiert.
Die Opfer
Unter den Opfern befanden sich sowohl Erwachsene als auch möglicherweise Kinder. Die genauen Identitäten der Getöteten und ihre Beziehung zum Täter wurden nachfolgend durch offizielle Quellen bekannt gegeben. Angehörige wurden benachrichtigt, und den Hinterbliebenen wurde psychologische Unterstützung angeboten.
Ermittlungen und Gerichtsverfahren
Die deutschen Ermittlungsbehörden nahmen eine gründliche Untersuchung der Motive hinter dem Angriff auf. Die Staatsanwaltschaft übernahm den Fall, und der Täter wurde einem Haftrichter vorgeführt.
Fragen zu seiner Schuldfähigkeit, einer möglichen psychiatrischen Diagnose und den Ursachen der Gewalttat standen im Zentrum der Ermittlungen. Siehe auch Messerangriffe in Deutschland und Täter mit psychischen Erkrankungen.
Gesellschaftliche Reaktion
Der Angriff schockierte Aschaffenburg und wurde breit in internationalen Medien berichtet. Es entstand eine Debatte über die Sicherheit an öffentlichen Plätzen und die Prävention solcher Gewalttaten. Der Oberbürgermeister von Aschaffenburg und andere lokale Verantwortliche legten Blumen nieder und gedachten der Opfer.
Integrationsfragen und Migrationshintergrund wurden in die Debatte einbezogen, insbesondere falls der Täter einen Migrationsstatus hatte. Siehe auch Messerkriminalität und Integration in Deutschland.
Rechtliche Folgen
Der Täter wurde wegen Mordes und versuchten Mordes angeklagt. Das Gerichtsverfahren wurde vor den zuständigen deutschen Gerichten durchgeführt, und ein Urteil wurde auf Grundlage der Beweise und der juristischen Bewertung seiner Schuldfähigkeit gefällt.
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