Der Mord an Walter Sedlmayr – München 1990
Ein Indizienprozess, der deutsche Rechtsgeschichte schrieb
Veröffentlicht 4. Mai 2026

Am 15. Juli 1990 wurde der bayerische Volksschauspieler Walter Sedlmayr tot in seiner Wohnung in der Elisabethstraße 5 in München-Schwabing aufgefunden. Der Fall entwickelte sich zu einem der meistdiskutierten Kriminalfälle der deutschen Nachkriegsgeschichte – und zu einem Lehrbeispiel des deutschen Indizienbeweisverfahrens.
Die Tat
Als Sedlmayr am 15. Juli 1990 nicht wie erwartet von sich hören ließ, wurde Alarm geschlagen. In seiner Wohnung im mondänen Münchner Stadtteil Schwabing fanden ihn die Einsatzkräfte tot vor. Die Tatumstände zeugten von extremer Brutalität: Sedlmayr war gefesselt, mit einem Messer gestochen und mit einem Hammer erschlagen worden. Die Tat wies auf eine geplante und mit erheblicher Gewalt ausgeführte Tat hin.
Die Nachricht von seinem Tod erschütterte Bayern. Walter Sedlmayr war nicht nur eine Bühnenpersönlichkeit – er war eine Volksinstanz, deren Gesicht und Stimme im gesamten deutschsprachigen Raum bekannt waren. Die Reaktionen in Medien und Öffentlichkeit fielen entsprechend aus.
Zeitlinie
Walter Sedlmayr tot in seiner Wohnung aufgefunden
Am 15. Juli 1990 wurde Sedlmayr tot in der Elisabethstraße 5 in München-Schwabing aufgefunden. Er war gefesselt, mit einem Messer verletzt und mit einem Hammer erschlagen worden.
Wolfgang Werlé und Manfred Lauber festgenommen
Am 21. Mai 1991 wurden die beiden Verdächtigen — die Halbbrüder Wolfgang Werlé und Manfred Lauber — festgenommen und des Mordes an Sedlmayr beschuldigt.
Bundesgerichtshof bestätigt lebenslange Haftstrafen
Am 24. Juli 1993 bestätigte der Bundesgerichtshof das Urteil: lebenslange Haft für beide, sowie die Feststellung besonderer Schwere der Schuld im Fall Werlé.
Wolfgang Werlé entlassen
2007 wurde Wolfgang Werlé nach Verbüßung seiner Strafe entlassen. Die Entlassung erfolgte im Einklang mit den deutschen Regelungen zur Bewährung bei lebenslangen Haftstrafen.
Manfred Lauber entlassen
2008 wurde Manfred Lauber entlassen. Damit waren beide Verurteilten gut 15–17 Jahre nach ihrer Festnahme im Jahr 1991 aus der Haft entlassen.
Münchner Kriminalfälle
Ermittlungen
Die bayerische Polizei leitete umgehend umfangreiche Ermittlungen ein. Der Fall erwies sich als komplex, und es dauerte fast ein Jahr, bis die Behörden zu konkreten Beschuldigungen gelangten. Am 21. Mai 1991 wurden Wolfgang Werlé und sein Halbbruder Manfred Lauber festgenommen und des Mordes beschuldigt.
Die Grundlage der Ermittlungen bildeten in erheblichem Maß Indizien – direkte physische Beweise für den eigentlichen Tatvorgang lagen nicht in einem Umfang vor, der für sich allein für eine Verurteilung ausgereicht hätte. Die Staatsanwaltschaft baute daher einen Fall auf einem schlüssigen Netz aus Umständen, Zeugenaussagen und weiteren Spuren auf, die zusammengenommen eindeutig auf die beiden Männer hindeuteten. Dieses Vorgehen legte den Grund dafür, dass der Fall in München als sogenannter Indizienprozess geführt werden musste – ein in der deutschen Rechtsprechung anerkanntes Verfahren, wenn direkte Beweise fehlen, die Indizien jedoch hinreichend stark und eindeutig sind.
Indizienprozess Deutschland
Prozess und Urteil
Vor dem Landgericht München wurden Wolfgang Werlé und Manfred Lauber beide zu lebenslanger Freiheitsstrafe wegen des Mordes an Walter Sedlmayr verurteilt. Im Fall Werlé stellte das Gericht zusätzlich die sogenannte besondere Schwere der Schuld fest – was nach deutschem Recht unmittelbare Auswirkungen auf die Möglichkeit einer vorzeitigen Entlassung und deren Zeitpunkt hat.
Beide Verurteilten legten Revision ein, jedoch ohne Erfolg. Der Bundesgerichtshof, Deutschlands oberstes Zivil- und Strafgericht, bestätigte das Urteil am 24. Juli 1993. Damit war die Schuld von Werlé und Lauber in zwei Instanzen rechtskräftig festgestellt.
Der Fall gilt seither als Lehrbeispiel des deutschen Indizienprozesses und wurde in juristischen und kriminologischen Zusammenhängen in mehreren europäischen Ländern analysiert und diskutiert – nicht zuletzt, weil er grundlegende Fragen zur Beweiswürdigung und zum Verfahrensstandard für Verurteilungen ohne direkte Tatbeweise aufwarf.
Der Fall heute
Trotz der lebenslangen Strafen wurden beide Täter nach Verbüßung eines Teils der Strafe entlassen. Wolfgang Werlé kam 2007 frei, Manfred Lauber folgte 2008. Die Entlassungen erfolgten im Einklang mit den deutschen Regelungen zur Strafaussetzung bei lebenslangen Freiheitsstrafen, bei denen das Gericht prüft, ob eine weitere Freiheitsentziehung verhältnismäßig und notwendig ist.
Werlés Entlassung erlangte später aus einem anderen Grund internationale Aufmerksamkeit: Der Fall wurde zum Ausgangspunkt einer grundsätzlichen rechtlichen Diskussion in Deutschland über das Recht auf Vergessenwerden im Internet – eine Frage, die seither weitreichende Bedeutung für das europäische Datenschutzrecht und die Pressefreiheitsdebatte gewonnen hat.
Recht auf Vergessenwerden
Walter Sedlmayr ist bis heute Teil des bayerischen Kulturerbes und wird als einzigartige Persönlichkeit der deutschen Theater- und Filmgeschichte in Erinnerung gehalten. Der Fall um seinen Tod zählt zu den markantesten deutschen Kriminalfällen der Nachkriegszeit.
Medienberichterstattung
TV series
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