
Black Widow
Umgangssprachliche Bezeichnung für eine Frau, die einen oder mehrere ihrer (Ehe-)Partner tötet, in der Regel mit finanziellem Gewinn als Motiv.
Der Begriff Black Widow (Schwarze Witwe) stammt aus der Kriminologie und den Medien und bezeichnet eine Täterin, die systematisch ihre Ehemänner, Lebensgefährten oder andere Partner ermordet, meist um an Erbschaften, Versicherungssummen oder sonstiges Vermögen zu gelangen. Die Bezeichnung leitet sich von der gleichnamigen Spinnenart ab, bei der das Weibchen das Männchen nach der Paarung tötet. In der deutschen Kriminalgeschichte sind mehrere Fälle bekannt geworden, bei denen Frauen über Jahre hinweg mehrere Partner durch Gift, inszenierte Unfälle oder andere heimtückische Methoden getötet haben.
Strafrechtlich handelt es sich bei solchen Taten um Mord gemäß § 211 StGB, da regelmäßig die Mordmerkmale der Heimtücke und der Habgier erfüllt sind. Die Täterinnen nutzen häufig das Vertrauensverhältnis zu ihren Opfern aus und gehen planmäßig vor, um Verdacht zu vermeiden. Besondere mediale Aufmerksamkeit erhalten diese Fälle aufgrund der Häufung von Todesfällen im persönlichen Umfeld der Täterin und der oft jahrelangen Tatserien, bevor ein Anfangsverdacht entsteht. Der Begriff wird ausschließlich in der Umgangssprache, in Medienberichten und in der Kriminalistik verwendet, nicht jedoch als juristische Kategorisierung.



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