Jugendkriminalität

Jugendkriminalität bezeichnet Straftaten, die von Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren begangen werden und nach dem Jugendstrafrecht mit einem erzieherischen Ansatz behandelt werden.

Im deutschen Recht wird zwischen Kindern (unter 14 Jahren), Jugendlichen (14 bis 17 Jahre) und Heranwachsenden (18 bis 20 Jahre) unterschieden. Kinder sind nach § 19 StGB schuldunfähig und können strafrechtlich nicht verfolgt werden. Bei Jugendlichen kommt das Jugendgerichtsgesetz (JGG) zur Anwendung, das einen vorrangig erzieherischen Charakter hat und nicht primär auf Bestrafung, sondern auf Rehabilitation und Resozialisierung abzielt. Die Bandbreite der möglichen Maßnahmen reicht von erzieherischen Maßnahmen über Zuchtmittel bis hin zur Jugendstrafe.

Das Jugendstrafverfahren unterscheidet sich erheblich vom Erwachsenenstrafrecht. Jugendgerichte sind spezialisierte Kammern, die mit Jugendrichtern besetzt sind. Das Verfahren ist nicht öffentlich, um die Persönlichkeitsentwicklung der jungen Täter zu schützen. Erziehungsmaßregeln können Weisungen wie die Teilnahme an sozialen Trainingskursen, die Ableistung von Arbeitsauflagen oder die Betreuung durch Jugendgerichtshilfe umfassen. Jugendstrafe wird nur bei schweren Straftaten oder erheblicher krimineller Energie verhängt und beträgt maximal zehn Jahre, in Ausnahmefällen bei Mord auch länger.