Der Fall Betty Jeanne Solomon — der „Fatal Attraction"-Mord
Greenburgh, New York, 1989 — verurteilt, aber bis heute umstritten
Veröffentlicht 2. Juni 2026

Falldetails
Quick Facts
Klassifizierung:
Der Fall
Der Fall Betty Jeanne Solomon ist ein US-amerikanischer Mordfall aus dem Jahr 1989 aus Greenburgh im Bundesstaat New York, bei dem die 40-jährige Hausfrau Betty Jeanne Solomon in ihrer eigenen Wohnung mit neun Schüssen getötet wurde. Verurteilt wurde nach zwei aufsehenerregenden Prozessen die damals 28-jährige Grundschullehrerin Carolyn Warmus, die eine außereheliche Beziehung mit dem Ehemann des Opfers, Paul Solomon, unterhielt. Wegen der frappierenden Ähnlichkeit zum Hollywood-Film „Fatal Attraction" wurde der Fall in den US-Medien rasch als „Fatal-Attraction-Mord" bezeichnet.
Das Verbrechen
Am Abend des 15. Januar 1989 kehrte Paul Solomon nach eigener Aussage in sein Haus im New Yorker Vorort Greenburgh zurück und fand seine Ehefrau Betty Jeanne tot im Wohnzimmer auf. Sie war mit neun Schüssen in den Rücken und in die Arme niedergestreckt worden. Die Spurenlage deutete auf eine gezielte Tötung hin: keine Einbruchsspuren, kein Hinweis auf Raub, der Täter musste das Opfer im häuslichen Umfeld überrascht haben.
Die Staatsanwaltschaft entwickelte später die These, dass Warmus die Ehefrau ihres Liebhabers aus dem Weg räumen wollte, um die Beziehung zu Paul Solomon legalisieren zu können — ein klassisches Motiv aus dem Bereich der Beziehungstat. Ein zentrales Indiz wurde ein blutiger Handschuh, der in der Nähe des Tatorts gefunden und Jahre später im zweiten Verfahren als Beweisstück präsentiert wurde.
Zeitlinie
Betty Jeanne Solomon ermordet
Betty Jeanne Solomon, 40, wird in ihrem Haus in Greenburgh, New York, neunmal in Rücken und Arme geschossen.
Ehemann zunächst verdächtigt
Die Polizei richtet ihren Fokus zunächst auf Paul Solomon, den Ehemann des Opfers, der die Leiche bei seiner Heimkehr fand.
Carolyn Warmus verhaftet
Nachdem die Ermittler Warmus' Affäre mit Paul Solomon aufdecken, wird sie des Mordes beschuldigt.
Erster Prozess endet ohne Urteil
Warmus' erster Prozess endet ohne Urteil, nachdem sich die Geschworenen nicht einigen können.
Verurteilung im zweiten Prozess
Eine Jury befindet Warmus des Mordes zweiten Grades und des unerlaubten Waffenbesitzes zweiten Grades für schuldig, wobei ein blutiger Handschuh als zentrales Indizienbeweisstück vorgelegt wird.
Strafmaß verkündet
Richter John Carey verurteilt Warmus zu 25 Jahren bis lebenslänglich wegen Mordes und zu 5 bis 15 Jahren wegen der Waffenanklage, die gleichzeitig verbüßt werden sollen.
Warmus auf Bewährung entlassen
Nach etwa 27 Jahren Haft wird Carolyn Warmus aus dem Gefängnis entlassen, während sie weiterhin ihre Unschuld beteuert.
Die Opfer
Betty Jeanne Solomon, 40 Jahre alt, lebte gemeinsam mit Paul Solomon und der gemeinsamen Tochter in Greenburgh, einem ruhigen Vorort im Westchester County. Sie galt im Umfeld als unauffällige, im Familienleben verankerte Frau, deren Lebensmittelpunkt das eigene Zuhause bildete. Die Tatumstände — neun Schüsse im eigenen Wohnzimmer — und die spätere mediale Stilisierung als „Fatal-Attraction-Opfer" haben dazu beigetragen, dass die Person Betty Jeanne Solomons in der öffentlichen Erinnerung häufig hinter der Täterfigur zurücktrat. Eine spätere Oxygen-Sendung widmete sich gezielt der Frage, wer Betty Jeanne Solomon eigentlich war, bevor sie zur Schlagzeile wurde.
Ermittlung
Die Polizei richtete den Verdacht zunächst gegen den Ehemann Paul Solomon, was im US-amerikanischen Ermittlungsstandard bei Tötungsdelikten innerhalb des häuslichen Umfelds nicht ungewöhnlich ist. Erst als Ermittler die Beziehung Solomons zu Carolyn Warmus aufdeckten, verlagerte sich der Fokus. Warmus hatte zuvor wiederholtes Interesse an Paul Solomon gezeigt und es gab Hinweise, dass sie versucht hatte, sich Waffen und Munition zu beschaffen.
Die Ermittlungen rekonstruierten in den Monaten und Jahren nach der Tat ein Bild von Kontaktversuchen, Telefonaten und Bargeldzahlungen, das im Kontext der Affäre verdächtig wirkte. Direkte Tatortspuren, die Warmus eindeutig der Tat zuordneten, blieben jedoch dünn. Auch zum entscheidenden blutigen Handschuh gab es laut späteren Bewertungen — unter anderem in einem Gefängnisinterview mit Warmus — keinen zweifelsfreien forensischen Beleg, der ihn ausschließlich mit ihr verband; das Gericht wertete ihn dennoch als belastendes Indiz.
Prozess und Urteil
Der erste Strafprozess gegen Carolyn Warmus endete 1991 mit einer uneinigen Geschworenenjury, ein sogenannter „hung jury". 1992 wurde der Fall erneut vor dem Westchester County Court verhandelt. Diesmal sprach die Jury Warmus am 27. Mai 1992 des Mordes zweiten Grades („second-degree murder") sowie des unerlaubten Waffenbesitzes zweiten Grades schuldig.
Am 26. Juni 1992 verkündete Richter John Carey das Strafmaß: 25 Jahre bis lebenslange Haft für den Mord, dazu 5 bis 15 Jahre für das Waffendelikt, zur gleichzeitigen Verbüßung. Damit war Warmus rechtskräftig verurteilt — auf Grundlage eines weitgehend auf Indizien gestützten Verfahrens, das in der amerikanischen Justiz für intensive Debatten sorgte.
Heute
Carolyn Warmus hat ihre Schuld bis heute bestritten. Nach rund 27 Jahren Haft wurde sie 2019 auf Bewährung entlassen. In Interviews und Buchprojekten hat sie wiederholt erklärt, das Opfer eines voreingenommenen Verfahrens geworden zu sein, und kritisiert insbesondere die Beweisführung rund um den blutigen Handschuh sowie die mediale Vorverurteilung als „Fatal Attraction"-Täterin. Eine ausführliche Darstellung ihrer Sicht ist Teil späterer dokumentarischer Aufarbeitungen.
Der Fall gilt formal als gelöst — es existiert eine rechtskräftige Verurteilung —, bleibt aber in der amerikanischen True-Crime-Berichterstattung umstritten. Oxygen widmete dem Geschehen die Doku-Serie „The Fatal Attraction Murder", weitere Podcasts und Fernsehbeiträge griffen den Fall regelmäßig auf. Damit reiht sich der Mord an Betty Jeanne Solomon in eine Gruppe von Verfahren der späten 1980er- und frühen 1990er-Jahre ein, in denen Affärenkonstellationen, Boulevardpresse und ein vorwiegend indizienbasierter Beweisaufbau zu Schuldsprüchen führten, die bis heute kontrovers diskutiert werden.
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