
Auftragsmörder
Ein Auftragsmörder ist eine Person, die gegen Bezahlung oder sonstige Vorteile einen Menschen im Auftrag eines Dritten tötet oder zu töten versucht.
Ein Auftragsmörder (auch »Killer« oder »Hitman«) ist eine Person, die eine Tötung auf Bestellung eines Auftraggebers ausführt. Im deutschen Strafrecht existiert kein eigenständiger Tatbestand »Auftragsmord«. Die Tötung gegen Bezahlung erfüllt jedoch regelmäßig das Mordmerkmal der Habgier gemäß § 211 Abs. 2 StGB, was zur Strafbarkeit wegen Mordes führt.
Rechtlich ist der Ausführende als Haupttäter anzusehen, während der Auftraggeber typischerweise als Anstifter gemäß § 26 StGB haftet. Der Anstifter wird dabei wie ein Täter bestraft, sodass beiden lebenslange Freiheitsstrafe droht. In bestimmten Konstellationen kann der Auftraggeber auch als mittelbarer Täter nach § 25 Abs. 1 Var. 2 StGB verantwortlich sein.
Bereits der Versuch, einen anderen zur Begehung eines Mordes anzustiften, ist nach § 30 Abs. 1 StGB strafbar – selbst wenn die Tat nicht ausgeführt wird. Dies erfasst etwa Fälle, in denen jemand vergeblich versucht, einen Auftragsmörder zu engagieren.
