Bankeninsolvenz

Eine Bankeninsolvenz bezeichnet den Zustand, in dem ein Kreditinstitut seine Verbindlichkeiten gegenüber Einlegern und Gläubigern nicht mehr erfüllen kann und daher entweder abgewickelt oder unter behördlicher Aufsicht restrukturiert werden muss.

Eine Bankeninsolvenz liegt vor, wenn ein Kreditinstitut zahlungsunfähig oder überschuldet ist und seine laufenden Verpflichtungen gegenüber Einlegern, Gläubigern oder anderen Vertragspartnern nicht mehr bedienen kann. Im deutschen Recht unterliegen Banken einem Sonderinsolvenzregime: Neben der allgemeinen Insolvenzordnung (InsO) greifen das Kreditwesengesetz (KWG) sowie das Sanierungs- und Abwicklungsgesetz (SAG), das am 1. Januar 2015 in Kraft trat und die europäische Bankenabwicklungsrichtlinie (BRRD) umsetzt.

Das SAG ermöglicht der Abwicklungsbehörde – in Deutschland die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) – ein frühzeitiges Eingreifen bei drohender Schieflage. Die Abwicklungsvoraussetzungen sind in §§ 62–64 SAG geregelt: Danach darf eine Abwicklung nur angeordnet werden, wenn das Institut in seinem Bestand gefährdet ist, keine privatwirtschaftlichen Alternativen bestehen und die Maßnahme im öffentlichen Interesse liegt. Zu den Abwicklungsinstrumenten gehören unter anderem die Unternehmensveräußerung, das Brückeninstitut, die Ausgliederung von Vermögenswerten und das sogenannte »Bail-in«, bei dem Anteilseigner und Gläubiger zur Verlustabsorption herangezogen werden.

Einlagen natürlicher Personen und kleiner Unternehmen bis zu einer Höhe von 100.000 Euro pro Einleger und Bank sind durch die gesetzliche Einlagensicherung geschützt. Erst wenn das Kapital der Eigentümer und nachrangiger Gläubiger aufgezehrt ist, können unter bestimmten Voraussetzungen auch ungesicherte Einlagen oberhalb dieser Grenze zur Haftung herangezogen werden. Das SAG soll verhindern, dass Bankenrettungen allein durch Steuergelder finanziert werden müssen, und zielt auf eine geordnete Abwicklung unter Wahrung der Finanzstabilität ab.