
Börsenspekulant
Ein Börsenspekulant ist eine Person, die Wertpapiere handelt, um von kurzfristigen Kursschwankungen zu profitieren. Der Begriff ist keine eigenständige juristische Kategorie im deutschen Recht.
Ein Börsenspekulant bezeichnet umgangssprachlich eine Person, die Wertpapiergeschäfte primär mit dem Ziel tätigt, aus kurzfristigen Preisänderungen Gewinne zu erzielen. Im deutschen Recht existiert keine Legaldefinition dieses Begriffs; es handelt sich vielmehr um eine wirtschaftliche oder alltagssprachliche Bezeichnung ohne eigenständigen Rechtsstatus.
Spekulative Börsengeschäfte sind grundsätzlich legal, solange sie nicht gegen kapitalmarktrechtliche Vorschriften verstoßen. Strafrechtlich relevant werden solche Aktivitäten erst, wenn sie in den Bereich des Insiderhandels oder der Marktmanipulation nach § 119 WpHG in Verbindung mit der Marktmissbrauchsverordnung (MAR) fallen oder einen Kapitalanlagebetrug gemäß § 264a StGB darstellen. Das Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) reguliert den deutschen Wertpapierhandel und dient dem Anlegerschutz sowie der Marktintegrität, definiert aber den »Börsenspekulanten« als solchen nicht.
Die Abgrenzung zwischen legitimer Spekulation und strafbarem Verhalten hängt von den konkreten Umständen ab: Während das Ausnutzen öffentlich verfügbarer Informationen zur Gewinnerzielung zulässig ist, ist der Handel unter Verwendung von Insiderinformationen oder durch manipulative Praktiken verboten und kann mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe geahndet werden.
