
Serienmörderinnen
Frauen, die Serienmorde begehen – die Tötung von zwei oder mehr Personen in getrennten Taten mit zeitlichen Abständen dazwischen.
Serienmörderinnen sind weibliche Täterinnen, die mindestens zwei Tötungsdelikte zu verschiedenen Zeitpunkten und an verschiedenen Tatorten begehen, wobei zwischen den einzelnen Taten eine sogenannte Abkühlungsphase liegt. Der Begriff bezeichnet dieselbe Kriminalitätskategorie wie Serienmord allgemein, hebt jedoch das Geschlecht der Täterin hervor. Im deutschen Strafrecht existiert keine eigenständige Strafnorm für Serienmord, vielmehr werden die einzelnen Tötungsdelikte jeweils als Mord gemäß § 211 StGB oder Totschlag gemäß § 212 StGB geahndet.
Weibliche Serienmörderinnen unterscheiden sich in der kriminologischen Forschung häufig in Tatmotiv und Vorgehensweise von männlichen Serientätern. Während männliche Serienmörder oft sexuell oder sadistisch motiviert sind, zeigen Studien, dass Frauen häufiger aus finanziellen Gründen oder im sozialen Nahraum töten. Typische Opfer sind Ehepartner, pflegebedürftige Angehörige oder Patienten im medizinischen Kontext. Die Tötungsmethoden sind oft weniger konfrontativ und umfassen beispielsweise Vergiftungen oder das Herbeiführen von scheinbar natürlichen Todesfällen.
Die strafrechtliche Verfolgung erfolgt durch Anklage wegen mehrfachen Mordes oder Totschlags in Tatmehrheit oder Tateinheit. Bei Vorliegen besonderer Umstände wie Heimtücke, Habgier oder niedrigen Beweggründen wird regelmäßig der Mordtatbestand erfüllt. Die Strafzumessung berücksichtigt die Anzahl der Taten sowie die besonderen Umstände der Tatbegehung, wobei bei Mord die lebenslange Freiheitsstrafe vorgesehen ist.







