Serienmord

Als Serienmord bezeichnet man mehrere Tötungsdelikte, die von derselben Person oder Tätergruppe über einen längeren Zeitraum hinweg begangen werden, wobei typischerweise Muster bei der Opferauswahl oder Tatbegehung erkennbar sind.

Serienmord ist die Begehung von mindestens drei Tötungsdelikten durch denselben Täter, die zeitlich voneinander getrennt sind und einem erkennbaren Muster folgen. Im deutschen Strafrecht wird Serienmord nicht als eigenständiger Tatbestand geführt, sondern nach den allgemeinen Tötungsdelikten des Strafgesetzbuchs beurteilt. Die einzelnen Taten werden in der Regel als Mord gemäß § 211 StGB gewertet, insbesondere wenn Mordmerkmale wie Heimtücke, niedrige Beweggründe oder besondere Grausamkeit vorliegen. Bei der Strafzumessung wird die Serientat als besonders schwerwiegender Umstand berücksichtigt, was regelmäßig zur Verhängung der lebenslangen Freiheitsstrafe mit Feststellung der besonderen Schwere der Schuld führt.

Kriminologisch unterscheidet man Serienmörder von anderen Mehrfachtätern durch charakteristische Merkmale: Die Taten erfolgen über einen längeren Zeitraum mit sogenannten Abkühlungsphasen zwischen den einzelnen Delikten, es existiert häufig ein psychologisches Motiv oder Bedürfnis des Täters, und die Opferauswahl folgt oft einem bestimmten Schema. Anders als beim Massenmord, bei dem mehrere Menschen bei einem einzigen Tatgeschehen getötet werden, oder beim Amoklauf, der impulsiv und ohne längere Planung erfolgt, zeichnet sich Serienmord durch zeitliche Streckung und wiederholte Tatbegehung aus. Aus ermittlungstaktischer Sicht werden Serienmorde häufig durch spezialisierte Ermittlungsgruppen wie Mordkommissionen oder Sonderkommissionen bearbeitet, die umfangreiche Fallanalysen und Täterprofiling einsetzen.

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