
Wirtschaftsbetrug
Wirtschaftsbetrug bezeichnet betrügerische Handlungen im Rahmen des Geschäfts- oder Wirtschaftslebens und fällt unter die Wirtschaftskriminalität nach deutschem Strafrecht.
Wirtschaftsbetrug ist ein Sammelbegriff für Betrugsdelikte im geschäftlichen Kontext. Das deutsche Strafgesetzbuch kennt keinen eigenständigen Tatbestand »Wirtschaftsbetrug«, sondern erfasst diese Handlungen über den allgemeinen Betrugstatbestand des § 263 StGB sowie spezialisierte Betrugsvorschriften wie Computerbetrug (§ 263a StGB), Subventionsbetrug (§ 264 StGB), Kapitalanlagebetrug (§ 264a StGB) und Kreditbetrug (§ 265b StGB). Maßgeblich ist, dass der Täter durch Vorspiegelung falscher oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt, der zu einer Vermögensverfügung und einem Vermögensschaden führt.
Der Grundtatbestand des Betrugs nach § 263 Abs. 1 StGB wird mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bestraft. In besonders schweren Fällen – etwa bei gewerbsmäßiger oder bandenmäßiger Begehung gemäß § 263 Abs. 3 StGB – droht Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Der gewerbsmäßige Bandenbetrug nach § 263 Abs. 5 StGB ist als Verbrechen mit Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr bis zu zehn Jahren bewehrt. Für Wirtschaftsstrafsachen sind an den Landgerichten spezielle Wirtschaftsstrafkammern gemäß § 74c GVG zuständig.








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